Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Volksbank Etteln Niederlassung der Volksbank Elsen-Wewer-Borchen eG
Borchen
Prokurist(in)
Bernhard Petermeier
Paderborn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Markus Bickmann
Borchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Zweigniederlassung
Volksbank Wewelsburg-Ahden Zweigniederlassung der Volksbank Elsen-Wewer-Borchen e.G.
Büren
Prokurist(in)
Hartmut Josef Votsmeier
Salzkotten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Thomas Petrik
Büren
Vorstand
Ferdinand Klink
Brilon
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 18.10.1903 mehrfach, zuletzt gemäß Vertreterversammlung vom 06.06.2001 geändert.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.07.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie in § 46 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 24.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht), und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie die Hinzufügung des § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung),elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat),§ 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschusspflicht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Formwechsel
Die Vertreterveraammlung hat am 23.9.1980 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8.7.1980 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Volksbank Etteln eG mit Sitz in Borchen durch Aufnahme beschlossen.
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammung vom 07.10.2020 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.10.2020 mit der Volksbank Wewelsburg-Ahden eG (Amtsgericht Paderborn GnR 257) verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.11.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.10.2003.
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en mit gleichzeitiger Firmenberichtigung gemäß § 161 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 26 Nr. 2 Genossenschaftsregisterverordnung ergänzt.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
In Ergänzung der Eintragung vom 14.09.2021 nach Eintritt der Wirksamkeit eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.