Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; als auch der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG
Beilstein
Vorstand
Gerhard Baumann
Steinheim an der Murr
Prokurist(in)
Markus Müller
Beilstein
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Reiner Bölz
Abstatt
Vorstand
Jochen Neubauer
Cleebronn
Prokurist(in)
Dominik Schwilk
Ilsfeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 19.02.1886 zuletzt geändert am 22.05.2001
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 25 (Konstituierung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 01.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter) und § 1 (Wahlturnus, Zahl der Vertreter) und 2 (Wahlausschuss) der Wahlordnung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 26 f (Amtsdauer), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Es wurden ein neuer § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung) elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) eingefügt. Ebenso wurde die Wahlordnung in § 3 (Wahlliste), § 5 (Ort und Zeit der Wahl), § 6 (Stimmabgabe), § 6a (Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)), § 6b (Stimmabgabe in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl), § 7 (Durchführung der Wahl), § 9 (Annahme der Wahl), § 11 (Auslegung der Wahlordnung) und § 14 (Inkrafttreten der Wahlordnung) beschlossen. In die Wahlordnung wurden ein neuer 6c (Anforderung an die Online-Vertreterwahl/das Online Wahlprodukt) und § 6d (Störung der Online-Vertreterwahl) eingefügt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 04.03.1886
Änderungsbeschluss: Blatt 824-830
Änderung des Statuts: Blatt 831
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.