mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Tag der ersten Eintragung: 10.10.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 28 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.1997 zuletzt geändert am 24.09.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ortenberg (Hessen) beschlossen.
Außerdem wurde § 12 (Bekanntmachungen) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.