Handelsregister · HRB 31137

Chronologischer Auszug

Volker Schmidt-GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Volker Schmidt-GmbH

b)
Berlin

c)
Durchführung von Dachdeckerarbeiten.
50.000 DMb)
Geschäftsführer:
1.
Schmidt, Volker, Dachdeckermeister,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
15.06.1989
a)
21.10.2004
Eckstein
b)
Tag der ersten Eintragung
17.10.1989

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Breitestraße 35, 12167 Berlin
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
27.10.2010 (AZ: 36v IN 4519/10)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.11.2010
Weisigk
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 11.11.2010
(AZ: 36v IN 4519/10) aufgehoben.
a)
18.11.2010
Weisigk
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
12.06.2012 (AZ: 36v IN 2159/12)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.06.2012
Hikel
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 18.06.2012
(AZ: 36v IN 2159/12) aufgehoben.
a)
21.06.2012
Hikel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.