Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zum Erwerb, Verkauf oder Belastungen von und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, sowie zur Kreditaufnahme, bedarf der Vorstand der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung.
Satzung Bl. 13-17 der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 12.12.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2006.
Fall 2
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Kassierer.
Fall 3
Satzung Blatt 187 der Akten
Satzung
Satzung vom 23.08.1978
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.