Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind.
Blatt 1 ff. Sonderband
Blatt 14 ff. Sonderband
Blatt 27 ff Sonderbd.
Blatt 30 ff Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.01.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) , 2 (Zweck und Aufgaben) , 3 (Mitgliedschaft), 8 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.