Dienstleistungen im Hochbau, im Gartenlandschaftsbau, im Spezialtiefbau und bei Schlüsselfertigbauten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Fehlemann
Kalkar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2011 hat die Erweiterung des Gesellschaftsvertrages in § 7 um Ziffer 3 (Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vorkaufsrechte) und § 14 um Ziffer 4 (Erbfolge) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 hat die Erweiterung in § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages um Satz 2 beschlossen. § 6 (Stammeinlagen) ist ersatzlos gestrichen. Die Nummmerierung der nachfolgenden §§ ist entsprechend geändert. § 6 Absatz 3 Abschnitt 1 (Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vorkaufsrechte) ist geändert. § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) ist um Absatz 3 erweitert. § 8 Absätze 4 und 5 (Gesellschafterversammlung) sind ergänzt.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5-12 Sonderband
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