Die Vermittlung von Immobilien aller Art sowie deren Finanzierung und Versicherung, der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Grundbesitz, die Übernahme von Treuhandaufträgen für Immobiliengeschäfte sowie alle damit verbundenen Maßnahmen zur Förderung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch den Vorstand gesetzlich vertreten. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Michael Grondowski
Erkelenz
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 13.12.1982 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 19.12.2001 geändert.
Die Generalversammlung vom 08.08.2003 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 39a(2) (Kapitalrücklage) und 39(2) (Andere Ergebnisrücklagen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.05.2008 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 ( Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds), 8 (Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 ( Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 20 ( Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats), 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 29 (Versammlungsleitung), 30 ( Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Protokoll), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklage), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Liquidation) und 47 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 38 (Gesetzliche Rücklage) und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.05.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) und 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 37 Abs. 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. § 39 Abs. 2 (Andere Ergebnisrücklagen) ist erstatzlos gestrichen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 1 ff Sonderband
Beschluss Blatt 187 Sonderband
Blatt 200 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.