Handelsregister · VR 11720

Chronologischer Auszug

VMW - VERSORGUNGSKASSE MITTELSTÄNDISCHE WIRTSCHAFT · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VMW - VERSORGUNGSKASSE MITTELSTÄNDISCHE
WIRTSCHAFT

b)
Frankfurt am Main
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, der stets ein Angehöriger eines
Ehrenberufes (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Notar) sein muß und zwei Stellvertretern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Zahlungen zu Lasten des Vereinsvermögens können nur
vom Vorsitzenden und einem anderen Vorstandsmitglied
zusammen vorgenommen werden.

b)
Vorsitzender:
Schwerber, Norbert, Rödermark, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sommer, Sascha, Niederbachheim, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Nikci, Azem, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.04.1999 zuletzt geändert am 26.07.1999
a)
26.01.2005
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.09.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 9-16, 32
Sonderband
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Sommer, Sascha, Niederbachheim, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Nikci, Azem, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schwerber, Norbert, Rödermark, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2016
Wittmann

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 482/18 V) vom 12.07.2018
ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
25.07.2018
Weber

b)
Fall 4
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 482/18 V) vom
31.10.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
06.12.2018
Weber

b)
Fall 3
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1611/19 V) vom 06.02.2020
ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
12.02.2020
Wittmann

b)
Fall 6
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1611/19 V) vom
14.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
27.05.2020
Wittmann

b)
Fall 5
7b)
Insolvenzvermerk von Amts wegen berichtigt, nun:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1611/19 V) vom
14.05.2020 ist über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Verein ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
27.05.2020
Wittmann

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.