Handelsregister · VR 11720
Chronologischer Auszug
VMW - VERSORGUNGSKASSE MITTELSTÄNDISCHE WIRTSCHAFT · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) VMW - VERSORGUNGSKASSE MITTELSTÄNDISCHE WIRTSCHAFT b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, der stets ein Angehöriger eines Ehrenberufes (Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar) sein muß und zwei Stellvertretern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zahlungen zu Lasten des Vereinsvermögens können nur vom Vorsitzenden und einem anderen Vorstandsmitglied zusammen vorgenommen werden. b) Vorsitzender: Schwerber, Norbert, Rödermark, *XX.XX.XXXX Vorstand: Sommer, Sascha, Niederbachheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Nikci, Azem, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.04.1999 zuletzt geändert am 26.07.1999 | a) 26.01.2005 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 15.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 9-16, 32 Sonderband |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Sommer, Sascha, Niederbachheim, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstand: Nikci, Azem, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Schwerber, Norbert, Rödermark, *XX.XX.XXXX | a) 18.05.2016 Wittmann b) Fall 2 | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 482/18 V) vom 12.07.2018 ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 25.07.2018 Weber b) Fall 4 | ||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 482/18 V) vom 31.10.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben. | a) 06.12.2018 Weber b) Fall 3 | ||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1611/19 V) vom 06.02.2020 ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 12.02.2020 Wittmann b) Fall 6 | ||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1611/19 V) vom 14.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 27.05.2020 Wittmann b) Fall 5 | ||
| 7 | b) Insolvenzvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1611/19 V) vom 14.05.2020 ist über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 27.05.2020 Wittmann b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.