Handelsregister · VR 20199 früher Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Chronologischer Auszug
VKM - Für Menschen mit Förderbedarf e.V. · Amtsgericht Gütersloh
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. im Kreis Gütersloh b) Eheäa-Wieden'brück | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Darlehnsaufnahme ab 200.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Brauckmann, Gisbert, Sozialarbeiter, Schloß Holte- Stukenbrock 2. Vorsitzender: Schmelter, Peter, Gütersloh, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.10.1970 zuletzt geändert am 15.03.1996 | a) 26.03.2009 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 06.11.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 199 Rheda- Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 26.03.2009. |
| 2 | b) Vereinssitz von Amts wegen berichtigt: Rheda-Wiedenbrück | a) 10.05.2011 Hock | ||
| 3 | b) Rietberg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Darlehnsaufnahme ab 200.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2013 hat die Änderung und Neufassung der Satzung und mit ihr die Sitzverlegung nach Rietberg beschlossen. | a) 20.06.2013 Hansmann |
| 4 | a) Vereinsname geändert, nunmehr VKM - Für Menschen mit Förderbedarf e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.05.2015 Dicke | |
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt das Vorstandsmitglied allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie den Verein gemeinsam. Der Vorstand benötigt die Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließlich bei folgenden Handlungen: - der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung von Grundstücken, - die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall über 50.000,00 EUR, - die Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten, die nicht im beschlossenen Wirtschaftsplan enthalten sind, - der Abschluss von sonstigen Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren vorsehen oder Verpflichtungen des Vereins von jährlich mehr als 50.000,00 EUR begründen, - der Erhöhung der jährlichen Bezüge der Mitarbeiter um einen Betrag von mehr als 50.000,00 EUR ingesamt, - Übernahme von Bürgschaften jeder Art sowie der Abschluss von Sicherungs- oder Übereignungsverträgen sowie Verpfändungen, - die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, - der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, - bauliche Maßnahmen, die im Einzelfall einen Betrag von 50.000,00 EUR zu Lasten des Vereins übersteigen und nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Brauckmann, Gisbert, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schmelter, Peter, Gütersloh, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Witschel, Kristina, Detmold, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.02.2019 Dicke | |
| 6 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt das Vorstandsmitglied allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind für Rechtsgeschäfte mit folgender gemeinnütziger Organisation von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit: VKM gGmbH, eingetragen beim Amtsgericht Gütersloh (HRB 10466). Der Vorstand benötigt die Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließlich bei folgenden Handlungen: - der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung von Grundstücken, - die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall über 50.000,00 EUR, - die Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten, die nicht im beschlossenen Wirtschaftsplan enthalten sind, - der Abschluss von sonstigen Verträgen, die eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren vorsehen oder Verpflichtungen des Vereins von jährlich mehr als 50.000,00 EUR begründen, - der Erhöhung der jährlichen Bezüge der Mitarbeiter um einen Betrag von mehr als 50.000,00 EUR ingesamt, - Übernahme von Bürgschaften jeder Art sowie der Abschluss von Sicherungs- oder Übereignungsverträgen sowie Verpfändungen, - die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, - der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, - bauliche Maßnahmen, die im Einzelfall einen Betrag von 50.000,00 EUR zu Lasten des Vereins übersteigen und nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 10 (Satzungsänderungen und Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 29.09.2022 Dicke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.