Handelsregister · VR 20199 früher Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück

Chronologischer Auszug

VKM - Für Menschen mit Förderbedarf e.V. · Amtsgericht Gütersloh

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. im Kreis
Gütersloh

b)
Eheäa-Wieden'brück
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der An- und Verkauf sowie die Belastung von
Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die
Darlehnsaufnahme ab 200.000,00 DM bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Brauckmann, Gisbert, Sozialarbeiter, Schloß Holte-
Stukenbrock
2. Vorsitzender:
Schmelter, Peter, Gütersloh, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.10.1970 zuletzt geändert am 15.03.1996
a)
26.03.2009
Mertens

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.11.1970
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 199 Rheda-
Wiedenbrück getreten.
Freigegeben am 26.03.2009.
2b)
Vereinssitz von Amts wegen berichtigt:
Rheda-Wiedenbrück
a)
10.05.2011
Hock
3b)
Rietberg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der An- und Verkauf sowie die Belastung von
Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die
Darlehnsaufnahme ab 200.000,00 EUR bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2013 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung und mit ihr die Sitzverlegung nach Rietberg beschlossen.
a)
20.06.2013
Hansmann
4a)
Vereinsname geändert, nunmehr
VKM - Für Menschen mit Förderbedarf e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.05.2015
Dicke
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt das Vorstandsmitglied allein. Sind zwei
Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand benötigt die Zustimmung des Aufsichtsrats
ausschließlich bei folgenden Handlungen:
- der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung
von Grundstücken,
- die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall
über 50.000,00 EUR,
- die Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten,
die nicht im beschlossenen Wirtschaftsplan enthalten
sind,
- der Abschluss von sonstigen Verträgen, die eine
Laufzeit von mehr als fünf Jahren vorsehen oder
Verpflichtungen des Vereins von jährlich mehr als
50.000,00 EUR begründen,
- der Erhöhung der jährlichen Bezüge der Mitarbeiter um
einen Betrag von mehr als 50.000,00 EUR ingesamt,
- Übernahme von Bürgschaften jeder Art sowie der
Abschluss von Sicherungs- oder Übereignungsverträgen
sowie Verpfändungen,
- die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung von
Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen,
- der Abschluss und die Kündigung von Miet- und
Pachtverträgen über Grundstücke,
- bauliche Maßnahmen, die im Einzelfall einen Betrag
von 50.000,00 EUR zu Lasten des Vereins übersteigen
und nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Brauckmann, Gisbert, Schloß Holte-Stukenbrock,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schmelter, Peter, Gütersloh, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Witschel, Kristina, Detmold, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.02.2019
Dicke
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis
zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt das Vorstandsmitglied allein. Sind zwei
Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie den Verein
gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder sind für Rechtsgeschäfte mit
folgender gemeinnütziger Organisation von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit: VKM gGmbH,
eingetragen beim Amtsgericht Gütersloh (HRB 10466).
Der Vorstand benötigt die Zustimmung des Aufsichtsrats
ausschließlich bei folgenden Handlungen:
- der Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung
von Grundstücken,
- die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall
über 50.000,00 EUR,
- die Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten,
die nicht im beschlossenen Wirtschaftsplan enthalten
sind,
- der Abschluss von sonstigen Verträgen, die eine
Laufzeit von mehr als fünf Jahren vorsehen oder
Verpflichtungen des Vereins von jährlich mehr als
50.000,00 EUR begründen,
- der Erhöhung der jährlichen Bezüge der Mitarbeiter um
einen Betrag von mehr als 50.000,00 EUR ingesamt,
- Übernahme von Bürgschaften jeder Art sowie der
Abschluss von Sicherungs- oder Übereignungsverträgen
sowie Verpfändungen,
- die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung von
Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen,
- der Abschluss und die Kündigung von Miet- und
Pachtverträgen über Grundstücke,
- bauliche Maßnahmen, die im Einzelfall einen Betrag
von 50.000,00 EUR zu Lasten des Vereins übersteigen
und nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) und § 10 (Satzungsänderungen und Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
29.09.2022
Dicke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.