Handelsregister · HRB 218372
Chronologischer Auszug
Vivente Kinderbetreuung und -bildung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Vivente Kinderbetreuung und bildung gemeinnützige GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Fürbringerstraße 6, 10961 Berlin c) Die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Satzungszwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - Förderung der Bildung und Erziehung: Den Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Horte), Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere durch Angebote der Familienbildung, der Beratung in Fragen zur Erziehung und Entwicklung, sowie Familienfreizeit und Familienerholung bei gleichzeitiger erzieherischer Betreuung der Kinder. - Förderung der Wohlfahrtspflege: Förderung von Nachbarschaftshilfe zur Beseitigung der Isolation von Familien innerhalb eines ganztägig geöffneten Treffpunkts, Materielle Hilfen (Essen, andere Sachleistungen) für hilfsbedürftige Personen i.S. des § 53 AO. - Förderung des bürgergerschaftlichen Engagements: Förderung der Kommunikation von Bürgern - unabhängig von Alter, Nationalität, Religion und Ausbildung mit dem Ziel gegenseitiger und ehrenamtlicher Hilfe und Unterstützung in Fragen von Bildung und Erziehung und in der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Tekbasaran, Cumhur, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2020 | a) 19.06.2020 Young | |
| 2 | c) Förderung der Bildung und Erziehung, Förderung der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe sowie Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Satzungszwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - Förderung der Bildung und Erziehung: Betrieb bzw. Übernahme von Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Horte), Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere durch Angebote der Familienbildung, der Beratung in Fragen zur Erziehung und Entwicklung, sowie Familienfreizeit und Familienerholung bei gleichzeitiger erzieherischer Betreuung der Kinder, Kinderund Jugendkulturarbeit gemäß § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). - Förderung der Wohlfahrtspflege: Förderung von Nachbarschaftshilfe zur Beseitigung der Isolation von Familien innerhalb eines ganztägig geöffneten Treffpunkts, materielle Hilfen (Essen, andere Sachleistungen) für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). -Förderung der Jugendhilfe: Durchführung ambulanter, stationärer und teilstationärer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27 ff SGB VIII) -Förderung des bürgergerschaftlichen Engagements: Förderung der Kommunikation von Bürgern - unabhängig von Alter, Nationalität, Religion und Ausbildung mit dem Ziel gegenseitiger und ehrenamtlicher Hilfe und Unterstützung in Fragen von Bildung und Erziehung und in der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens). | a) 29.03.2023 Dr. Kuhlmann |
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