Handelsregister · HRB 34894

Chronologischer Auszug

Vivacon AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vivacon AG

b)
Köln

c)
der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung,
die Verwaltung, die Vermietung und der
Verkauf von Grundstücken, Wohnungen,
Erbbaurechten, Wohnbauten, gewerblichen
Gebäuden und entsprechende
Projektentwicklungen einschließlich des
Baues und der Modernisierung als Bauherr
oder Bauträger sowie der Erwerb und der
Verkauf von Unternehmensbeteiligungen;
4.500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Wissmann, Steffen, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Herbrand, Timo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Leffin, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 09.04.2001

b)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
450.000,00 eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Namen
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 09.04.2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm.
Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang
durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch
gemacht wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtrates die weiteren Einzelheiten der Bedingten
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen; die
Satzung ist ensprechend um einen § 8 ergänzt.

§ 7 der Satzung (genehmigtes Kapital, bisher § 4 Absatz 5) ist
geändert;
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 31.12.2005 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
1.800.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1.00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital I).
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 31.12.2005 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
450.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1.00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital II).
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
a)
20.11.2001
Demir

b)

Tag der ersten
Eintragung:
14.11.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.11.2001.
2a)
Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat den Beschluss
vom 09.04.2001 über eine bedingte Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR
beschlossen und § 8 der Satzung entsprechend geändert.
a)
23.11.2001
Dr. Pruskowski
35.200.000,00
EUR
a)
Die am 15.10.2001 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals ist in Höhe von 700.000,00 EUR durchgeführt;
§ 5 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom
14.12.2001 entsprechend geändert.
a)
17.12.2001
Dr. Pruskowski
47.000.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 06.06.2003 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.800.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln
und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5
beschlossen.
a)
12.06.2003
Allmer

b)
Beschluss, Bl. 663 ff
5b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Wissmann, Steffen, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
10.07.2003
Reimer
67.450.000,00
EUR
b)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.04.2001
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
450.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 09.12.2003 ist § 5 Abs. 1 der Satzung
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
23.12.2003
Allmer
79.950.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) Satz 2, in § 13
(Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 1, in § 20
(Vergütung) Abs. 1 und in § 29 (Gewinnverwendung) Abs.3
beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 2.500.000,00 EUR auf 9.950.000,00 EUR
aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der
Satzung in § 5 beschlossen.
Durch weiteren Beschluß der Hauptversammlung vom
27.04.2004 ist die Satzung ferner geändert in § 7
(Genehmigtes Kapital) und § 8 (Bedingtes Kapital).

b)
Die Hauptversammlung hat am 27.04.2004 beschlossen und
die Satzung geändert in § 7 (Genehmigtes Kapital): Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009
einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder
Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.975.000,00 durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den
Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu
entscheiden.
Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Aufhebung
der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von
Bezugsrechten im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans
vom 15.10.2001 in Höhe von EUR 205.000,00 und insoweit
eine erneute Ermächtigung zur Gewährung von
Bezugsrechten sowie die Schaffung eines neuen bedingten
Kapitals zur Bedienung des Vivacon Aktienoptionsplans 2004
beschlossen und die Satzung in § 8 (bedingtes Kapital)
geändert:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
450.000,00, eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).
Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 15.Oktober 2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist
nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen.

(2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 205.000,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am
27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2004".

(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
295.000,00 eingeteilt in bis zu 295.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004".

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang
durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch
gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten
Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen.
a)
05.05.2004
Keusch

b)
Beschl. Bl. 779 ff. Sdb.
813.266.666,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom
27.04.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat
der Vorstand in seiner Sitzung vom 22.06.2004 beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von
3.316.666,00 EUR durch Ausgabe von 3.316.666 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einer rechnerischen
Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 zu
erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 21.06.2004
diesem Beschluß des Vorstandes zugestimmt.

Diese am 22.06.2004 vom Vorstand beschlossene Erhöhung
des Grundkapitals um 3.316.666,00 EUR auf 13.266.666,00
EUR ist durchgeführt.

Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 21.06.2004 ist die
Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) geändert.
a)
12.07.2004
Keusch

b)
Ges.vertrag Bl. 897 ff.;
Beschl. Bl.883 ff., 889 ff.
Sdb.
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Jung, Michael, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
02.08.2004
Richter
1014.593.332,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom
27.04.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist
die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.326.666,00
EUR auf 14.593.332,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss
des Aufsichtsrates vom 17.03.2005 ist § 5 Abs. 1 und Abs. 2
(Grundkapital) sowie § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung
geändert.
b)
Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder
mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu
insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der
Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
a)
24.03.2005
Keusch

b)
Beschlüsse Bl. 398 ff.
Sdb.
1117.399.742,00
EUR
b)

Bestellt als
Vorstand:
Ries, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung
und Erweiterung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital)
beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung
und Erweiterung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital)
beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um
EUR 2.806.410,00 auf EUR 17.399.742,00 und die Änderung
der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.

b)
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 sind
die §§ 7, 8 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital)
geändert.
§ 7 (Genehmigtes Kapital)
1.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis
zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen
oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00
durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen
Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
6.964.998,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der
gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
§ 8 Bedingtes Kapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
450.000,00, eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).
Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist
nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen.

(2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 205.000,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am
27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2004".
Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes
Kapital I) dient in Höhe von EUR 230.000,00 auch der
Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands
und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer
und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der
am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen Aktienoptionsplan
2005.

(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
295.000,00 eingeteilt in bis zu 295.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004".

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang
durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch
gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten
Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen.

(4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
350.000,00 eingeteilt in bis zu 350.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 19. Mai 2005 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.

(5) Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von
Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum
Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluß der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefaßt worden ist,
nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen
Geschäftsjahres teil.

(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.900.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 2.900.000 Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital IV). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie
- die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder
Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19.
Mai 2005 bis zum 30. April 2010 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren
Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder
- die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der
von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 bis zum 30. April
2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre
Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres
an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw.
Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten
entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe
noch kein Beschluß der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen
Geschäftsjahres gefaßt worden ist, nehmen die neuen Aktien
auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10
der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1
Buchstabe e) 1. Absatz geändert und im übrigen ergänzt und
erweitert.
a)
10.06.2005
Keusch

b)
Beschl. Bl. 970 ff. Sdb.
12Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2005
Richter
1319.139.712,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005
erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die
Erhöhung des Grundkapitals um 1.739.970,00 EUR auf
19.139.712,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 25.10.2005 ist § 5 (Grundkapital) Abs. 1
und 2 sowie § 7 Abs.2 (Genehmigtes Kapital II) der Satzung
geändert.

b)
§ 7 Genehmigtes Kapital
2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen bis zu insgesamt EUR
5.225.028,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der
gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
a)
27.10.2005
Keusch

b)
Beschluß Bl. 1094 ff.,
Satzung Bl.1261 ff. Sdb
14Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Prokura geändert; nunmehr:
Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Systembedingt von Amts wegen eingetragen:
Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 25.10.2005.
a)
15.11.2005
Richter
15a)
Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der
Satzung in
§ 21 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung),
§ 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung),
§ 24 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen.
a)
30.01.2006
Keusch

b)
Satzung Blatt 1294 ff.
Sonderband
16a)
Die Hauptversammlung vom 15.05.2006 hat die Änderung der
Satzung in
§ 20 (Vergütung);
§ 7 (Genehmigtes Kapital),
§ 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen.

b)
§ 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006)
3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
4.013.160,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital III). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß
der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

§ 8 (Bedingtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006):
(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
247.606,00 eingeteilt in bis zu 247.606 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 15.Mai 2006 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.

§ 8 (Bedingtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006):
(8) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.900.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 2.900.000 Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie
-die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder
Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15.
Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren
Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder
- die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der
von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April
2011 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre
Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10
der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1
um einen weiteren Buchstaben j) ergänzt worden.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8
der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist unter Ziffer 1
ergänzt worden, indem nach Buchstabe j) der Buchstabe k)
eingefügt wurde.
a)
17.05.2006
Keusch

b)
Satzung Blatt 1393 ff.
Sonderband
1719.429.119,00
EUR
a)
Im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31.Dezember 2006
wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in
der Anzahl von 208.072 Stück neue nennwertlose Stückaktien
der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser
neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um
EUR 208.072,00 erhöht.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 13. März 2007
wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in
der Anzahl von 81.335 Stück neue nennwertlose Stückaktien
der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser
neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um
EUR 81.335,00 erhöht.

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2007 wurde
die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
In Anpassung an die vorgenannte Ausgabe neuer
Bezugsaktien sowie die vorangegangenen Kapitalerhöhungen
aus Gesellschaftsmitteln wurde die Satzung durch Beschluss
des Aufsichtsrates vom 18.06.2007 in § 8 (Bedingtes Kapital)
geändert.

b)
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
790.854,00, eingeteilt in bis zu 790.854 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).
Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist
nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen.

(2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am
27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 274.230,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an
Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften
aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der
Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen
"Aktienoptionsplan 2005".
(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
236.102,00 eingeteilt in bis zu 236.102 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.
a)
09.07.2007
Keusch
18a)
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.5.2007 hat
die Änderung der Satzung in
§ 7 (Genehmigtes Kapital),
§ 8 ( (Bedingtes Kapital),
§ 4 (Bekanntmachungen)
§ 20 (Vergütung) beschlossen,.

b)
§ 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007):
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
144.703,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital IV). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß
der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

§ 8 (Bedingtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007):
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
312.530,00 eingeteilt in bis zu 312.530 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von
Konzerngesellschaften aufgrund der am 22. Mai 2007 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2007". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
15. Oktober 2001 (Vivacon Aktienoptionsplan 2001) unter
TOP 5 der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2001 ist in
Ziffer 5 Absatz 1 geändert und um die Absätze 10 und 11
ergänzt worden.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
27.April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10
der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1
Absatz 3 um einen weiteren Satz ergänzt worden;
desweiteren sind Ziffer 1 Buchstabe b) Absatz 3 sowie Ziffer 1
Buchstabe e) neu gefasst worden.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8
der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist in Ziffer 1
Buchstabe e) neu gefasst worden.

Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom
15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006) unter TOP 8
der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 ist unter Ziffer 1
Buchstabe e) und unter Ziffer 1 Buchstabe c) aa) Absatz 1
neu gefasst worden.
a)
09.07.2007
Keusch
19b)
Bestellt als
Vorstand:
Priggemeyer, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
02.08.2007
Richter
20b)
Nicht mehr
Vorstand:
Leffin, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
01.10.2007
Richter
21b)
Bestellt als
Vorstand:
Zweigner, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2008
Behrendt
2219.846.035,00
EUR
a)
Auf Grund der am 15.10.2001, 19.05.2005 (Aktienoptionsplan
2001), 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004), 19.05.2005
(Aktienoptionsplan 2005) beschlossenen bedingten Erhöhung
des Grundkapitals sind im Zeitraum vom 19.06.2007 bis
31.12.2007 Bezugsaktien im Nennwert von 416.916,00 EUR
ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt
19.846.035,00 EUR; §§ 5 (Grundkapital), 8 Abs. 1 bis 4
(Bedingtes Kapital) der Satzung sind durch Beschluß des
Aufsichtsrates vom 27.03.2008 geändert.

b)
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
433.475,00, eingeteilt in bis zu 433.475 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).
Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist
nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen.

(2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am
27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 55.017,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an
Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften
aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der
Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen
"Aktienoptionsplan 2005".
(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
181.295,00 eingeteilt in bis zu 181.295 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.
(4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
345.270,00 eingeteilt in bis zu 345.270 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 19. Mai 2005 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.
a)
03.04.2008
Keusch
23a)
Die Hauptversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung der
Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) und § 18 (Beschlüsse des
Aufsichtsrates) beschlossen.

b)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
464.000,00 eingeteilt in bis zu 464.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von
Konzerngesellschaften aufgrund der am 20. Mai 2008 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen Aktienoptionsplan 2008. Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.
a)
03.06.2008
Keusch
2419.885.216,00
EUR
a)
Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005
(Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004
(Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung
des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis
zum 19. Januar 2008 nach Ausübung
von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose
Stückaktien der
Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen
Aktien wurde das
Grundkapital der Gesellschaft um EUR 39.181,00 erhöht.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.01.2009 wurden
§§ 5, 8 der Satzung geändert.

b)
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
401.322,00, eingeteilt in bis zu 401.322 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).
Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener
Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist
nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen.

(2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am
27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung
(Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 55.017,00 auch
der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an
Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften
aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der
Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen
"Aktienoptionsplan 2005".
(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
174.267,00 eingeteilt in bis zu 174.267 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.
a)
11.03.2009
Keusch
25b)
Bestellt als
Vorstand:
Rodemer, Eckhard, Vögelsen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Herbrand, Timo, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
12.03.2009
Richter
26b)
Geschäftsanschrift:
Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Dr. Kautenburger-Behr, Daniel, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
12.03.2009
Richter
27b)
Nicht mehr
Vorstand:
Jung, Michael, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
a)
12.03.2009
Richter
28b)
Nicht mehr
Vorstand:
Priggemeyer, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2009
Richter
29b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zweigner, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
18.09.2009
Richter
30a)
Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005
(Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004
(Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung
des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis
zum 19. Dezember 2008 nach Ausübung
von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose
Stückaktien der
Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen
Aktien wurde das
Grundkapital der Gesellschaft um EUR 39.181,00 erhöht.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.01.2009 wurden
§§ 5, 8 der Satzung geändert.
a)
28.10.2009
Keusch

b)
Berichtigung zu lfd. Nr.
24, Spalte 6 a
31b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ries, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2009
Reimer
32b)
Bestellt als
Vorstand:
Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Prokura erloschen:
Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.12.2009
Richter
33b)
Nicht mehr
Vorstand:
Rodemer, Eckhard, Vögelsen, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2010
Richter
34b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Agrippinawerft 30, 50678 Köln
25.985.216,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005 und
15.05.2006 (genehmigtes Kapital II und III) erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
6.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 18.04.2010 ist § 5 und § 7 der Satzung
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals; genehmigtes Kapital)
geändert.

b)
§ 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006; nach
teilweiser Ausnutzung)
3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmals gegen
Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
3.138.188,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital III). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß
der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
a)
26.04.2010
Keusch
35a)
Die Hauptversammlung vom 21.05.2010 hat die Neufassung
der Satzung in § 21 Absatz (3) (Ort und Einberufung) und § 22
(Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
a)
01.06.2010
Engeland
36Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Kautenburger-Behr, Daniel, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
17.09.2010
Reimer
37a)
Die Hauptversammlung vom 15.04.2011 hat die Änderung der
Satzung in § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) und § 8
(bedingtes Kapital) beschlossen.
Weiter wurde § 20 (Vergütung) geändert.

b)

(3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
97.907,00 eingeteilt in bis zu 97.907 auf den Inhaber lautende
Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am
Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe
neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die
bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter
der Gesellschaft sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von
Konzerngesellschaften aufgrund der am 27.04.2004 von der
Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für
einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung
ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den
Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre
Durchführung festzusetzen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR
750.000,00 eingeteilt in bis zu 750.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil
am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch
Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
1/2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung
von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und
Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und
Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 15.
April 2011 von der Versammlung der Aktionäre
beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan
2011". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang
durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch
gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten
Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am
Gewinn teil. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschluss
der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres
gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien noch am
Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil.
a)
11.05.2011
Keusch
38b)
Bestellt als
Vorstand:
Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nach geänderter Vertretungsbefugnis, nunmehr
Vorstand:
Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Schroeder, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX

Prokura erloschen:
Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2011
Richter
39b)
Nicht mehr
Vorstand:
Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
11.05.2012
Haase
40b)
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Steffen, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
06.11.2013
Leisten
41b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Steffen, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
23.01.2014
Leisten
42b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 386/13) vom
01.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.03.2014
Leisten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.