Handelsregister · HRB 34894
Chronologischer Auszug
Vivacon AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vivacon AG b) Köln c) der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Wohnbauten, gewerblichen Gebäuden und entsprechende Projektentwicklungen einschließlich des Baues und der Modernisierung als Bauherr oder Bauträger sowie der Erwerb und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen; | 4.500.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Wissmann, Steffen, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Herbrand, Timo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Leffin, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 09.04.2001 b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 450.000,00 eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Namen lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 09.04.2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrates die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen; die Satzung ist ensprechend um einen § 8 ergänzt. § 7 der Satzung (genehmigtes Kapital, bisher § 4 Absatz 5) ist geändert; Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2005 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1.00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2005 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 450.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1.00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 20.11.2001 Demir b) Tag der ersten Eintragung: 14.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2001. | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat den Beschluss vom 09.04.2001 über eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR beschlossen und § 8 der Satzung entsprechend geändert. | a) 23.11.2001 Dr. Pruskowski | ||||
| 3 | 5.200.000,00 EUR | a) Die am 15.10.2001 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 700.000,00 EUR durchgeführt; § 5 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.12.2001 entsprechend geändert. | a) 17.12.2001 Dr. Pruskowski | |||
| 4 | 7.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.800.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. | a) 12.06.2003 Allmer b) Beschluss, Bl. 663 ff | |||
| 5 | b) Ausgeschieden als Vorstand: Wissmann, Steffen, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2003 Reimer | ||||
| 6 | 7.450.000,00 EUR | b) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.04.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.12.2003 ist § 5 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 23.12.2003 Allmer | |||
| 7 | 9.950.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) Satz 2, in § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 1, in § 20 (Vergütung) Abs. 1 und in § 29 (Gewinnverwendung) Abs.3 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.500.000,00 EUR auf 9.950.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Durch weiteren Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2004 ist die Satzung ferner geändert in § 7 (Genehmigtes Kapital) und § 8 (Bedingtes Kapital). b) Die Hauptversammlung hat am 27.04.2004 beschlossen und die Satzung geändert in § 7 (Genehmigtes Kapital): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.975.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans vom 15.10.2001 in Höhe von EUR 205.000,00 und insoweit eine erneute Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals zur Bedienung des Vivacon Aktienoptionsplans 2004 beschlossen und die Satzung in § 8 (bedingtes Kapital) geändert: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 450.000,00, eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15.Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 205.000,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 295.000,00 eingeteilt in bis zu 295.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 05.05.2004 Keusch b) Beschl. Bl. 779 ff. Sdb. | |||
| 8 | 13.266.666,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 22.06.2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von 3.316.666,00 EUR durch Ausgabe von 3.316.666 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 zu erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 21.06.2004 diesem Beschluß des Vorstandes zugestimmt. Diese am 22.06.2004 vom Vorstand beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 3.316.666,00 EUR auf 13.266.666,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 21.06.2004 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) geändert. | a) 12.07.2004 Keusch b) Ges.vertrag Bl. 897 ff.; Beschl. Bl.883 ff., 889 ff. Sdb. | |||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Jung, Michael, Frankfurt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.08.2004 Richter | ||||
| 10 | 14.593.332,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.326.666,00 EUR auf 14.593.332,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.03.2005 ist § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital) sowie § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 24.03.2005 Keusch b) Beschlüsse Bl. 398 ff. Sdb. | |||
| 11 | 17.399.742,00 EUR | b) Bestellt als Vorstand: Ries, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um EUR 2.806.410,00 auf EUR 17.399.742,00 und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. b) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 sind die §§ 7, 8 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) geändert. § 7 (Genehmigtes Kapital) 1.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. 2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.964.998,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. § 8 Bedingtes Kapital (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 450.000,00, eingeteilt in bis zu 450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 205.000,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 230.000,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen Aktienoptionsplan 2005. (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 295.000,00 eingeteilt in bis zu 295.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. (4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 350.000,00 eingeteilt in bis zu 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. (5) Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluß der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefaßt worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. (6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 bis zum 30. April 2010 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 bis zum 30. April 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluß der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefaßt worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10 der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1 Buchstabe e) 1. Absatz geändert und im übrigen ergänzt und erweitert. | a) 10.06.2005 Keusch b) Beschl. Bl. 970 ff. Sdb. | ||
| 12 | Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2005 Richter | ||||
| 13 | 19.139.712,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.739.970,00 EUR auf 19.139.712,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.10.2005 ist § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs.2 (Genehmigtes Kapital II) der Satzung geändert. b) § 7 Genehmigtes Kapital 2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen bis zu insgesamt EUR 5.225.028,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 27.10.2005 Keusch b) Beschluß Bl. 1094 ff., Satzung Bl.1261 ff. Sdb | |||
| 14 | Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prokura geändert; nunmehr: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Systembedingt von Amts wegen eingetragen: Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 25.10.2005. | a) 15.11.2005 Richter | |||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 24 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 30.01.2006 Keusch b) Satzung Blatt 1294 ff. Sonderband | ||||
| 16 | a) Die Hauptversammlung vom 15.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Vergütung); § 7 (Genehmigtes Kapital), § 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. b) § 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006) 3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.013.160,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. § 8 (Bedingtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006): (7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 247.606,00 eingeteilt in bis zu 247.606 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 15.Mai 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. § 8 (Bedingtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006): (8) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie -die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10 der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1 um einen weiteren Buchstaben j) ergänzt worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist unter Ziffer 1 ergänzt worden, indem nach Buchstabe j) der Buchstabe k) eingefügt wurde. | a) 17.05.2006 Keusch b) Satzung Blatt 1393 ff. Sonderband | ||||
| 17 | 19.429.119,00 EUR | a) Im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31.Dezember 2006 wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in der Anzahl von 208.072 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 208.072,00 erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 13. März 2007 wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in der Anzahl von 81.335 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 81.335,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2007 wurde die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert. In Anpassung an die vorgenannte Ausgabe neuer Bezugsaktien sowie die vorangegangenen Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln wurde die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2007 in § 8 (Bedingtes Kapital) geändert. b) (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 790.854,00, eingeteilt in bis zu 790.854 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 274.230,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 236.102,00 eingeteilt in bis zu 236.102 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 09.07.2007 Keusch | |||
| 18 | a) Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.5.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital), § 8 ( (Bedingtes Kapital), § 4 (Bekanntmachungen) § 20 (Vergütung) beschlossen,. b) § 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 144.703,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital IV). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. § 8 (Bedingtes Kapital; Beschluss vom 22.05.2007): Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 312.530,00 eingeteilt in bis zu 312.530 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 22. Mai 2007 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2007". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Oktober 2001 (Vivacon Aktienoptionsplan 2001) unter TOP 5 der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2001 ist in Ziffer 5 Absatz 1 geändert und um die Absätze 10 und 11 ergänzt worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 27.April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004) unter TOP 10 der Hauptversammlung vom 27. April 2004 ist unter Ziffer 1 Absatz 3 um einen weiteren Satz ergänzt worden; desweiteren sind Ziffer 1 Buchstabe b) Absatz 3 sowie Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist in Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 ist unter Ziffer 1 Buchstabe e) und unter Ziffer 1 Buchstabe c) aa) Absatz 1 neu gefasst worden. | a) 09.07.2007 Keusch | ||||
| 19 | b) Bestellt als Vorstand: Priggemeyer, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.08.2007 Richter | ||||
| 20 | b) Nicht mehr Vorstand: Leffin, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2007 Richter | ||||
| 21 | b) Bestellt als Vorstand: Zweigner, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2008 Behrendt | ||||
| 22 | 19.846.035,00 EUR | a) Auf Grund der am 15.10.2001, 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2001), 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004), 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2005) beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Zeitraum vom 19.06.2007 bis 31.12.2007 Bezugsaktien im Nennwert von 416.916,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 19.846.035,00 EUR; §§ 5 (Grundkapital), 8 Abs. 1 bis 4 (Bedingtes Kapital) der Satzung sind durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 27.03.2008 geändert. b) (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 433.475,00, eingeteilt in bis zu 433.475 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 55.017,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 181.295,00 eingeteilt in bis zu 181.295 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. (4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 345.270,00 eingeteilt in bis zu 345.270 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 03.04.2008 Keusch | |||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) und § 18 (Beschlüsse des Aufsichtsrates) beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 464.000,00 eingeteilt in bis zu 464.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 20. Mai 2008 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen Aktienoptionsplan 2008. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 03.06.2008 Keusch | ||||
| 24 | 19.885.216,00 EUR | a) Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 19. Januar 2008 nach Ausübung von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 39.181,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.01.2009 wurden §§ 5, 8 der Satzung geändert. b) (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 401.322,00, eingeteilt in bis zu 401.322 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 55.017,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Mai 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 174.267,00 eingeteilt in bis zu 174.267 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 11.03.2009 Keusch | |||
| 25 | b) Bestellt als Vorstand: Rodemer, Eckhard, Vögelsen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Herbrand, Timo, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2009 Richter | ||||
| 26 | b) Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Kautenburger-Behr, Daniel, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2009 Richter | |||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstand: Jung, Michael, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2009 Richter | ||||
| 28 | b) Nicht mehr Vorstand: Priggemeyer, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 21.08.2009 Richter | ||||
| 29 | b) Nicht mehr Vorstand: Zweigner, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2009 Richter | ||||
| 30 | a) Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 19. Dezember 2008 nach Ausübung von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 39.181,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.01.2009 wurden §§ 5, 8 der Satzung geändert. | a) 28.10.2009 Keusch b) Berichtigung zu lfd. Nr. 24, Spalte 6 a | ||||
| 31 | b) Nicht mehr Vorstand: Ries, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2009 Reimer | ||||
| 32 | b) Bestellt als Vorstand: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2009 Richter | |||
| 33 | b) Nicht mehr Vorstand: Rodemer, Eckhard, Vögelsen, *XX.XX.XXXX | a) 27.01.2010 Richter | ||||
| 34 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 30, 50678 Köln | 25.985.216,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005 und 15.05.2006 (genehmigtes Kapital II und III) erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.04.2010 ist § 5 und § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; genehmigtes Kapital) geändert. b) § 7 (Genehmigtes Kapital; Beschluß vom 15.05.2006; nach teilweiser Ausnutzung) 3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.138.188,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 26.04.2010 Keusch | ||
| 35 | a) Die Hauptversammlung vom 21.05.2010 hat die Neufassung der Satzung in § 21 Absatz (3) (Ort und Einberufung) und § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 01.06.2010 Engeland | ||||
| 36 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Kautenburger-Behr, Daniel, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 17.09.2010 Reimer | ||||
| 37 | a) Die Hauptversammlung vom 15.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) und § 8 (bedingtes Kapital) beschlossen. Weiter wurde § 20 (Vergütung) geändert. b) (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 97.907,00 eingeteilt in bis zu 97.907 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 750.000,00 eingeteilt in bis zu 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1/2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 15. April 2011 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2011". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien noch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. | a) 11.05.2011 Keusch | ||||
| 38 | b) Bestellt als Vorstand: Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach geänderter Vertretungsbefugnis, nunmehr Vorstand: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schroeder, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2011 Richter | |||
| 39 | b) Nicht mehr Vorstand: Steimel, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2012 Haase | ||||
| 40 | b) Bestellt als Vorstand: Schneider, Steffen, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2013 Leisten | ||||
| 41 | b) Nicht mehr Vorstand: Schneider, Steffen, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2014 Leisten | ||||
| 42 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 386/13) vom 01.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.03.2014 Leisten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.