Handelsregister · HRB 22891

Chronologischer Auszug

Vivacitas ambulanter Pflegedienst GMBH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vivacitas ambulanter Pflegedienst GMBH

b)
Dresden

c)
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pethke, Constanze, Dresden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2004
a)
19.11.2004
Weingartner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.08.2004.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Gotheallee 19, 01309 Dresden
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
25.02.2010
Stein
3b)
Geschäftsanschrift:
Goetheallee 19, 01309 Dresden
a)
25.02.2010
Stein

b)
Von Amts wegen
eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 29.09.2010,
AZ: 530 IN 2262/10, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
07.10.2010
Schneider
5b)
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts
Dresden vom 14.10.2010, AZ: 530 IN 2262/10, aufgehoben
worden.
a)
18.10.2010
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.