Vertrieb von massiven Bauwerken, Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Vermittlung und Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vorbereitung, Durchführung und Baubetreuung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Penschuk
Radebeul
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Henryk Borchers
Ottendorf-Okrilla OT Medingen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2001 zuletzt geändert am 17.10.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.11.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 5 SB.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.07.2023, AZ: 533 IN 1105/23, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2023, AZ: 533 IN 1105/23, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.