Handelsregister · HRB 6425

Chronologischer Auszug

Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zentrum für Soziale Psychiatrie
Hochtaunus gemeinnützige GmbH

b)
Friedrichsdorf

c)
Der Betrieb von Fachkrankenhäusern, von
Rehabilitations-, Eingliederungs- und
Pflegeeinrichtungen und von Aus- und
Weiterbildungsstätten für Fachberufe des
Gesundheitswesens (insbesondere
Krankenpflegeschule und
Krankenpflegehilfeschule) und der
Behindertenhilfe sowie deren
Nebenbetriebe im Rahmen der rechtlichen
und betrieblichen Möglichkeiten. Die
Fachkrankenhäuser Waldkrankenhaus
Köppern und Bamberger Hof Frankfurt
werden als Betriebsstätten geführt.
1.500.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bierschenk, Werner, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.08.1998 zuletzt geändert am
06.08.2002

b)
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der
Landeswohlfahrtsverband Hessen aus seinem Vermögen im
Wege der Spaltung gemäß Spaltungsplan vom 25. August
1998 mit Nachtrag vom 19. Oktober 1998 das Unternehmen
Waldkrankenhaus Köppern einschließlich der Außenstelle
Bamberger Hof Frankfurt am Main als Gesamtheit auf die
dadurch von ihm gegründete Gesellschaft ausgegliedert hat.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
a)
06.08.2003
Siebrecht

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.02.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 102 ff Sonderband
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Köhler, Stephan, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bierschenk, Werner, Friedrichsdorf / Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
15.10.2007
Weil

b)
Anmeldung Fall 6
Registerordner
3c)
Der Betrieb von Fachkrankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen,
Eingliederungs- und Pflegeeinrichtungen
und von Aus- und Weiterbildungsstätten für
Fachberufe des Gesundheitswesens und
der Behindertenhilfe sowie deren
Nebenbetriebe im Rahmen der rechtlichen
und betrieblichen Möglichkeiten. Das
Fachkrankenhaus und das Wohn- und
Pflegeheim für Menschen mit seelischer
Behinderung werden als Betriebsstätten
geführt. Über die Bildung und Auflösung
von Betriebsstätten beschließt die
Gesellschafterversammlung.
766.950,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2007 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 12,18 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Stammkapital) beschlossen. Gleichzeitig ist der
Gesellschaftsvertrag in § 3 (Gegenstand) geändert und
insgesamt neu gefasst worden.

b)
Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat mehr
a)
18.12.2007
Orgaß

b)
Gesellschaftsvertrag:
Dokument im Fall 7
4Einzelprokura:
Kaiser, Edwin, Schlangenbad, *XX.XX.XXXX
a)
27.08.2008
Kloos

b)
Fall 9
5a)
Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH

b)
Geschäftsanschrift:
Emil-Sioli-Weg 1-3, 61381 Friedrichsdorf
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma)
beschlossen. Gleichzeitig ist der Gesellschaftsvertrag in §§ 2,
4, 11, 14 und 16 geändert worden.
a)
30.04.2009
Orgaß

b)
Gesellschaftsvertrag:
Dokument im Fall 11
6c)
Die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesen,
der Behindertenhilfe, der Volks- und
Berufsbildung sowie der selbstlosen
Unterstüzung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Sie dient der stationären,
teilstationären und ambulanten
Untersuchung, Behandlung und Pflege von
Patienten und der Heilung und
Rehabilitation von Kranken und
Hilfsbedürftigen unabhängig von deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben eines
Krankenhauses, von Einrichtungen und
Angeboten zur ambulanten und stationären
Betreuung von Menschen mit seelischer
Behinderung (begleitenden psychiatrische
Dienste), von Einrichtungen und Angeboten
zur ambulanten und stationären
Rehabilitation, eines ambulanten
psychiatrischen Pflegedienstes, von Ausund Weiterbildungsstätten für Fachberufe
des Gesundheitswesens.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in dem § 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen.
a)
01.04.2014
Weil

b)
Fall 12
7c)
Die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesen,
der Hilfe für Behinderte, der Volks- und
Berufsbildung sowie der selbstlosen
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Sie dient der stationären,
teilstationären und ambulanten
Untersuchung, Behandlung und Pflege von
Patienten und der Heilung und
Rehabilitation von Kranken und
Hilfsbedürftigen unabhängig von deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben eines
Krankenhauses, von Einrichtungen und
Angeboten zur ambulanten und stationären
Betreuung von Menschen mit seelischer
Behinderung (begleitenden psychiatrische
Dienste), von Einrichtungen und Angeboten
zur ambulanten und stationären
Rehabilitation, eines ambulanten
psychiatrischen Pflegedienstes, von Ausund Weiterbildungsstätten für Fachberufe
des Gesundheitswesens.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes
notwendig und nützlich sind. Sie ist
berechtigt, Betriebe und Einrichtungen zu
gründen, zu übernehmen und sich an
solchen zu beteiligen, wenn dies dem
Zweck der Gesellschaft dient. Die
Zuständigkeit der Verbandsversammlung
gemäß § 9 Abs. 3 Ziff. 8 Gesetz über den
Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt
unberührt.
Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung
der genannten Einrichtungen notwendigen
Nebenbetriebe und flankierenden
Einrichtungen gründen und/oder betreiben.
Bei der Verfolgung und Erreichung ihres
Zweckes berücksichtigt die Gesellschaft in
besonderer Weis die Aufgaben und das
Selbstverständnis des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die in
den Beschlüssen der
Verbandsversammlung, z. B. zur
Gemeindepsychiatrie und zum Leitbild,
ihren Ausdruck finden. Die Gesellschaft
strebt eine kooperative Zusammenarbeit
mit den anderen Gesellschaft,
Einrichtungen und Dienststellen des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen an.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.
a)
16.12.2014
Weil

b)
Fall 14
8b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schütz, Jochen, Bad Sooden-Allendorf,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Köhler, Stephan, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2017
Weil

b)
Fall 15
9b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dağ, Servet, Bad Wildungen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schütz, Jochen, Bad Sooden-Allendorf,
*XX.XX.XXXX
a)
10.05.2017
Weil

b)
Fall 16
10Prokura erloschen:
Kaiser, Edwin, Schlangenbad, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2018
Weil

b)
Fall 17
11c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, des
Wohlfahrtswesen, der Hilfe für Behinderte,
der Volks- und Berufsbildung sowie der
selbstlosen Unterstützung von Personen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Sie dient der
stationären, teilstationären und ambulanten
Untersuchung, Behandlung und Pflege von
Patienten und der Heilung und
Rehabilitation von Kranken und
Hilfsbedürftigen unabhängig von deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben eines
Krankenhauses, von Einrichtungen und
Angeboten zur ambulanten und stationären
Betreuung von Menschen mit seelischer
Behinderung (begleitenden psychiatrische
Dienste), von Einrichtungen und Angeboten
zur ambulanten und stationären
Rehabilitation, eines ambulanten
psychiatrischen Pflegedienstes, von Ausund Weiterbildungsstätten für Fachberufe
des Gesundheitswesens.
Der Satzungszweck kann gemäß § 58 Nr. 1
AO auch verwirklicht werden durch die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
in Absatz 1 genannten Zwecke durch
andere steuerbegünstigte Körperschaften
oder durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes
notwendig und nützlich sind. Sie ist
berechtigt, Betriebe und Einrichtungen zu
gründen, zu übernehmen und sich an
solchen zu beteiligen, wenn dies dem
Zweck der Gesellschaft dient. Die
Zuständigkeit der Verbandsversammlung
gern. § 9 Abs. 3 Ziffer 8 Gesetz über den
Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt
unberührt.
Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung
der genannten Einrichtungen notwendigen
Nebenbetriebe und flankierenden
Einrichtungen gründen und/oder betreiben.
Bei der Verfolgung und Erreichung ihres
Zweckes berücksichtigt die Gesellschaft in
besonderer Weise die Aufgaben und das
Selbstverständnis des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die in
den Beschlüssen der
Verbandsversammlung, z. B. zur
Gemeindepsychiatrie und zum Leitbild,
ihren Ausdruck finden. Die Gesellschaft
strebt eine kooperative Zusammenarbeit
mit den anderen Gesellschaften,
Einrichtungen und Dienststellen des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen an.
Weiterbildungsstätten für Fachberufe des
Gesundheitswesens.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
a)
07.08.2019
Kleebach

b)
Fall 18
12c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, des
Wohlfahrtswesen, der Hilfe für Behinderte,
der Volks- und Berufsbildung sowie der
selbstlosen Unterstützung von Personen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Sie dient der
stationären, teilstationären und ambulanten
Untersuchung, Behandlung und Pflege von
Patienten und der Heilung und
Rehabilitation von Kranken und
Hilfsbedürftigen unabhängig von deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben eines
Krankenhauses, von Einrichtungen und
Angeboten zur ambulanten und stationären
Betreuung von Menschen mit seelischer
Behinderung (begleitende psychiatrische
Dienste), von Einrichtungen und Angeboten
zur ambulanten und stationären
Rehabilitation, eines ambulanten
psychiatrischen Pflegedienstes, von Ausund Weiterbildungsstätten für Fachberufe
des Gesundheitswesens. Dies ist auch
Gegenstand der Gesellschaft.
Der Satzungszweck kann gemäß § 58 Nr. 1
AO auch verwirklicht werden durch die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
in Absatz 1 genannten Zwecke durch
andere steuerbegünstigte Körperschaften
oder durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes
notwendig und nützlich sind. Sie ist
berechtigt, Betriebe und Einrichtungen zu
gründen, zu übernehmen und sich an
solchen zu beteiligen, wenn dies dem
Zweck der Gesellschaft dient. Die
Zuständigkeit der Verbandsversammlung
gern. § 9 Abs. 3 Ziffer 8 Gesetz über den
Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt
unberührt.
Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung
der genannten Einrichtungen notwendigen
Nebenbetriebe und flankierenden
Einrichtungen gründen und/oder betreiben.
Bei der Verfolgung und Erreichung ihres
Zweckes berücksichtigt die Gesellschaft in
besonderer Weise die Aufgaben und das
Selbstverständnis des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die in
den Beschlüssen der
Verbandsversammlung, z. B. zur
Gemeindepsychiatrie und zum Leitbild,
ihren Ausdruck finden. Die Gesellschaft
strebt eine kooperative Zusammenarbeit
mit den anderen Gesellschaften,
Einrichtungen und Dienststellen des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen an.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 mit Nachtrag
vom 16.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11
(Gesellschafterversammlung) beschlossen.

Außerdem wurden die §§ 17 und 19 sowie die Anlage zu § 10
des Gesellschaftsvertrags redaktionell geändert.
a)
07.08.2020
Weil

b)
Fall 19
13Einzelprokura:
Storto, Esther, Runkel, *XX.XX.XXXX
a)
17.11.2020
Weil
b)
Fall 20
14a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 hat eine
redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
a)
06.10.2021
Kleebach

b)
Fall 21
15a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8
(Stammkapital) und 11 (Gesellschafterversammlung)
beschlossen.
Außerdem wurde die Anlage zu § 10 des
Gesellschaftsvertrags geändert.
a)
04.07.2022
Weil

b)
Fall 23

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.