Handelsregister · HRB 9271

Chronologischer Auszug

Vitavelle UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vitavelle UG (haftungsbeschränkt)

b)
Forst

Geschäftsanschrift:
Parkstraße 19, 03149 Forst (Lausitz)

c)
Herstellung, Großhandel, Einzelhandel, Import und Export von
Waren aller Art, insbeondere Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel sowie weitere nicht genehmigungspflichtige Waren
100,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Deinecker, Andrea, *XX.XX.XXXX,
Forst (Lausitz)

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.06.2012 mit Änderung vom
13.06.2012
a)
26.07.2012
Hansmann
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amtsgericht Cottbus
vom 24.02.2014 (AZ: 63 IN 19/14)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.04.2014
Perl
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Cottbus vom 09.04.2014 (AZ: 63
IN 19/14) aufgehoben.
a)
11.04.2014
Perl
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Cottbus vom
02.02.2015 (AZ: 63 IN 446/14) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.02.2015
Perl
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Cottbus vom 13.02.2015 (AZ: 63
IN 446/14) aufgehoben.
a)
20.02.2015
Perl
6a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

1. Deinecker, Andrea

Geschäftsführer:
2.
Mudrack, Klaus, *XX.XX.XXXX, Döbern

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 30.12.2014 hat die Änderung
der Satzung in Ziffer 7 beschlossen
a)
17.04.2015
Malek
7b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Cottbus vom
29.02.2020 (AZ: 63 IN 13/20) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
05.03.2020
Perl
8b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Cottbus vom 26.03.2020 (AZ: 63
IN 13/20) aufgehoben.
a)
01.04.2020
Perl
9b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Cottbus vom
30.04.2020 (AZ: 63 IN 98/20) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.05.2020
Perl
10b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 15.05.2020 (AZ: 63 IN
98/20) aufgehoben.
a)
20.05.2020
Perl
11b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Cottbus am
07.09.2020 (AZ: 63 IN 160/20) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.09.2020
Perl
12b)
Die vermögenslose Gesellschaft ist
auf Grund des § 394 FamFG von
Amts wegen gelöscht.
a)
13.04.2022
Malek
13b)
Die Eintragung betreffend die Löschung der Gesellschaft ist mangels
einer wesentlichen Voraussetzung
gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
a)
27.09.2022
Malek
14b)
Die Eintragung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Mudrack, Klaus
ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von
Amts wegen gelöscht.
a)
30.09.2022
Malek

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.