Handelsregister · HRB 9271
Chronologischer Auszug
Vitavelle UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Vitavelle UG (haftungsbeschränkt) b) Forst Geschäftsanschrift: Parkstraße 19, 03149 Forst (Lausitz) c) Herstellung, Großhandel, Einzelhandel, Import und Export von Waren aller Art, insbeondere Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel sowie weitere nicht genehmigungspflichtige Waren | 100,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Deinecker, Andrea, *XX.XX.XXXX, Forst (Lausitz) mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 01.06.2012 mit Änderung vom 13.06.2012 | a) 26.07.2012 Hansmann | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Cottbus vom 24.02.2014 (AZ: 63 IN 19/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.04.2014 Perl | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 09.04.2014 (AZ: 63 IN 19/14) aufgehoben. | a) 11.04.2014 Perl | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 02.02.2015 (AZ: 63 IN 446/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.02.2015 Perl | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 13.02.2015 (AZ: 63 IN 446/14) aufgehoben. | a) 20.02.2015 Perl | ||||
| 6 | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Deinecker, Andrea Geschäftsführer: 2. Mudrack, Klaus, *XX.XX.XXXX, Döbern mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 7 beschlossen | a) 17.04.2015 Malek | |||
| 7 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 29.02.2020 (AZ: 63 IN 13/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.03.2020 Perl | ||||
| 8 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 26.03.2020 (AZ: 63 IN 13/20) aufgehoben. | a) 01.04.2020 Perl | ||||
| 9 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 30.04.2020 (AZ: 63 IN 98/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.05.2020 Perl | ||||
| 10 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots sind durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 15.05.2020 (AZ: 63 IN 98/20) aufgehoben. | a) 20.05.2020 Perl | ||||
| 11 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 07.09.2020 (AZ: 63 IN 160/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.09.2020 Perl | ||||
| 12 | b) Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 13.04.2022 Malek | ||||
| 13 | b) Die Eintragung betreffend die Löschung der Gesellschaft ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 27.09.2022 Malek | ||||
| 14 | b) Die Eintragung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Mudrack, Klaus ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 30.09.2022 Malek |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.