Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen Leistungen unter ärztlicher Leitung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Wagner
Berlin
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen..
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Insbesondere erfolgten Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft).
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat eine komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.05.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Rötung zu lfd. Nr. 8 von Amts wegen nachgeholt.
Fall 14
Fall 15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.