Handelsregister · HRB 17158 KI

Chronologischer Auszug

VitaMea gGmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VitaMea gGmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Belau

Geschäftsanschrift:
Seestr. 4, 24601 Belau

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ambulante Betreuung von körperlich
und seelisch behinderten Menschen mit dem Ziel deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft
zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Betreuung dient dabei
als Eingliederungshilfe des Personenkreises im Sinne des § 53
SGB XII in Verbindung mit § 3
Nr. 3 der Eingliederungshilfeverordnung. Ein Schwerpunkt bildet
dabei die Unterstützung von suchterkrankten Menschen in ihrem
Alltag.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die
Erfüllung der Satzungszwecke
der Gesellschaft gern. § 3 Nr. 26
a EStG im Rahmen der steuerlich
zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen
zu erwerben, sich an solchen zu
beteiligen, deren Vertretung zu
übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:
1.
Wessel, Marion, *XX.XX.XXXX, Belau

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.09.2015
a)
28.10.2015
Sepke
2c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ambulante Betreuung von körperlich
und seelisch behinderten Menschen mit dem Ziel deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft
zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Betreuung dient dabei
als Eingliederungshilfe des Personenkreises im Sinne des § 53
SGB XII in Verbindung mit § 3
Nr. 3 der Eingliederungshilfeverordnung. Ein Schwerpunkt bildet
dabei die Unterstützung von suchterkrankten Menschen in ihrem
Alltag.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die
Erfüllung der Satzungszwecke
der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26
a EStG im Rahmen der steuerlich
zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen
zu erwerben, sich an solchen zu
beteiligen, deren Vertretung zu
übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
a)
09.11.2015
Sepke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.