das Entwickeln und Betreiben von digitalen Services und digitalen Plattformen, insbesondere von Services und Plattformen zur Unterstützung bei der Nutzung von Immobilien und deren Nutzern sowie zur Steuerung und Bewirtschaftung von Parkflächen und E-Lade-Einrichtungen sowie deren Nutzung, die Haltung von Rechten an Software und sonstigen IP-Produkten sowie jegliche weiteren ähnlichen und/oder artverwandten Tätigkeiten, sofern diese nicht einer Erlaubnis bedürfen. Artverwandte Tätigkeiten sind insbesondere die Erbringung entsprechender Serviceleistungen an ihre Auftraggeber und Partner.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Sommer
Rotkreuz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2021
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführung ist ermächtigt, bis zum 31.05.2026 das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 15.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Geschäftsführung wird ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Gesellschafter auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 31.12.2023 gegen Bareinlagen erfolgt zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, insbesondere Private-Equity-Unternehmen, wenn sich diese neben der Pflicht zur Leistung auf den neuen Geschäftsanteil verpflichten, ein Aufgeld von mindestens 300,00 EUR pro EUR 1,00 Geschäftsanteil zu zahlen, das Aufgeld kann, wenn alle Gesellschafter dem vorab zustimmen, auch durch Sacheinlage erbracht werden. Wird kein oder ein niedrigeres Aufgeld vereinbart, so kann eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wirksam nur bei vorheriger Zustimmung durch alle Gesellschafter druchgeführt werden. Die Geschäftsführung wird im Übrigen ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die Geschäftsführung wird ferner ermächtigt die Fassung der Satzung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Stammkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.