Handelsregister · HRB 47470
Chronologischer Auszug
viscraft GmbH · Amtsgericht Wittlich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) viscraft GmbH b) Prüm Geschäftsanschrift: Am Johannisborn 1, 54595 Prüm c) Der Betrieb einer Werbetechnik-Firma. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören: - Fahrzeug- und Fensterfolierung - Herstellung und Montage von Schildern und Leuchtreklamen - Produktion von Bannern und Roll-Up Bannern - Textilveredelung und Merchandising - Fassadenfolierung - Konzeption und Aufbau von Messeständen - Installation von Sonnen- und Sichtschutzlösungen - Errichtung von Pylonen - Verarbeitung und Anbringung von LED- Folien - Gestaltung und Druck von Plakaten und Fototapeten. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Thielen, Mario, Auw bei Prüm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2025 | a) 28.05.2025 Herborn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.