Handelsregister · VR 431044
Historischer Auszug
Ving Tsun Kung Fu - Schriesheim e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
a)
Name
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
VR
1%
5
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
1
2
3
a)
Ving
Tsun
Kung
Fu
-
Schriesheim
b)
Schriesheim
a)
Der
Vorsitzende
und
der
stellvertr.
Vorsitzende
vertreten
den
Verein
jeweils
mit
Einzelvertretungsberech-
tigung.
b)
Vorsitzender
:
Lars
Ender,
Mannheim,
geb.
18.01.1977
stellv.Vors.
:
Ernest
Höfler,
Heddesheim,
geb.
05.01.1955
a)
Die
Satzung
ist
am
01.02.2009
errichtet
b)
Bl.
7
Fu
.
——
a)
21.04.2009
b)
Vfg.v.
16.04.2009
|
ES
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
27.09.2009
wurde
die
Satzung
in
$
IX
Absatz
1
(Zusammensetzung
des
Vorstands)
und
Absatz
2
(Amtsdauer
des
Vorstands)
geändert.
a)
02.12.2009
b)
Vfg.v.27.11.2009
ol
DE
dl
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Weinheim
wurde
die
Kennziffer
43
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstelli
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefült
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Amtsgericht
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
“
b)
Bemerkungen
4
+
1
2
3
4
5
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
\
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.