Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und mindestens zwei Stellvertreter. Jeder vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, ist die schriftliche Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katrin Piram
Friedrichshafen
Vorstand
Christine Köberle
Kressbronn am Bodensee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.09.1999 zuletzt geändert am 21.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1999
Satzung Blatt: 94-96
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.