Handelsregister · VR 641188

Chronologischer Auszug

Vineyard Biberach e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Vineyard Biberach e.V.

b)
Biberach an der Riß
a)
Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e
Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen
und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im
Einzelfall zu mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.

b)
Vereinsvorsitzender:
Pfefferle, Daniel, Warthausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertreterin:
Pfefferle, Mirjam, geb. Schlittenhardt, Warthausen,
*XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.02.2013
a)
09.12.2014
Fülle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.04.2013
2a)
Name geändert; nun:
Vineyard Biberach e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e
Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen
und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im
Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR verpflichten,
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Name, §
2 Vereinszweck, § 4 Mitgliedschaft und § 5 Organe des Vereins beschlossen.
a)
24.06.2016
Junginger

b)
Satzung:
Blatt 21-22
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und
mindestens zwei Stellvertretern.
Sie vertreten jeweils einzeln.
Rechtshandlungen und -geschäfte, die den Verein zu
Leistungen im Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR
verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.

b)
Nicht mehr Kassenwart, nun bestellt als
Stellvertreter:
Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
05.09.2017
Junginger

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 33-34

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.