Handelsregister · VR 641188
Chronologischer Auszug
Vineyard Biberach e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Vineyard Biberach e.V. b) Biberach an der Riß | a) Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall zu mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstands. Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen werden. b) Vereinsvorsitzender: Pfefferle, Daniel, Warthausen, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Pfefferle, Mirjam, geb. Schlittenhardt, Warthausen, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.02.2013 | a) 09.12.2014 Fülle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.04.2013 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Vineyard Biberach e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstands. Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Name, § 2 Vereinszweck, § 4 Mitgliedschaft und § 5 Organe des Vereins beschlossen. | a) 24.06.2016 Junginger b) Satzung: Blatt 21-22 |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und mindestens zwei Stellvertretern. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtshandlungen und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstands. Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen werden. b) Nicht mehr Kassenwart, nun bestellt als Stellvertreter: Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 05.09.2017 Junginger b) Geänderte Satzung: Blatt 33-34 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.