Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Duch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Einem Geschäftsführer oder Liquidator kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden; dies gilt auch, wenn dieser Geschäftsführer bzw. Liquidator alleiniger Gesellschafter ist oder wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Adelheid Theresia Salzburger
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Kevin Salzburger
Neuss
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05. Dezember 1996 zuletzt geändert am 14. Juli 1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 12. Februar 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 11 ff. Sonderband
Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2 a) von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.