Handelsregister · HRB 10370

Chronologischer Auszug

Villa Mamaya gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Barion Holding GmbH

b)
Hennef
Geschäftsanschrift:
Falkenweg 9, 53773 Hennef

c)
Der Erwerb und das Halten von
Beteiligungen an anderen Unternehmen
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Barion, Claudia, geb. Dorr, Hennef, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008
a)
12.01.2009
Werner
2a)
Villa Mamaya - Gemeinnützige-Mutter-Kind-
Haus GmbH

b)
Geschäftsanschrift:
Beethovenstraße 25, 53773 Hennef

c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe, insbesondere
von jungen Müttern mit ihren Kindern
gemäß § 19 SGB VIII.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die vollstationäre
Betreuung von minderjährigen und jungen
volljährigen Schwangeren und Müttern mit
ihren Kindern unter fachlicher Begleitung
rund um die Uhr.
(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
(5) Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(6) Es darf niemand durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 hat den
Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und hierbei
insbesondere die Änderung der Firma und die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
29.06.2011
Werner
3a)
Villa Mamaya gemeinnützige GmbH

c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe, insbesondere
der Erhalt oder die
Wiederzusammenführung von Familien, der
Schutz des Kindeswohls und der
Stabilisierung von belasteten Müttern,
Vätern und ihren Kindern gemäß § 19 SGB
VIII sowie den §§ 18 Abs. (3), 27, 31, 35,
36 SGB VIII und den §§ 1626 Abs. 3, 1632,
1684, 1685 BGB.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die vollstationäre
Betreuung von minderjährigen und jungen
volljährigen Schwangeren und Müttern mit
ihren Kindern unter fachlicher Begleitung
rund um die Uhr ( § 19 SGB VIII) sowie
durch die ambulante Nachbetreuung und
ambulante Familienhilfe (gemäß §§ 18 Abs.
3, 27, 31, 35, 36 SGB VIII und den §§ 1626
Abs. 3, 1632, 1684, 1685 BGB.
(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
(5) Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(6) Es darf niemand durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma)
und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand
und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
05.07.2016
Schulze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.