Handelsregister · HRA 1198

Chronologischer Auszug

Viktor Stoll, Buchhandlung (L. Sitzler) Inhaberin Bettina Balz e. K. · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Viktor Stoll, Buchhandlung (L. Sitzler) Inhaber
Hans-Dieter Laackmann

b)
Weißenburg i. Bay.
b)
Inhaber:
Laackmann, Hans-Dieter, Buchhändler, Weißenburg i.
Bay.
Einzelprokura
Laackmann, Helga, geb. Hasenmeier, Weißenburg i.
Bay.
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
a)
29.11.2002
Greiner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.02.1904.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Luitpoldstr. 14, 91781 Weißenburg i. Bay.
a)
29.06.2010
Möller
3a)
Firma geändert, nun:
Viktor Stoll, Buchhandlung (L. Sitzler)
Inhaberin Bettina Balz e. K.
a)
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

b)
Nicht mehr
Inhaber:
Laackmann, Hans-Dieter, Buchhändler, Weißenburg i.
Bay.
Neuer
Inhaber:
Balz, Bettina, Pappenheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Laackmann, Helga, geb. Hasenmeier, Weißenburg i.
Bay.
b)
Die Haftung der Erwerberin für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie
der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen auf die
Erwerberin ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch die neue
Inhaberin Balz, Bettina, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen.
a)
06.09.2016
Sandner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.