Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Viertelwerk gGmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Dortmund
- Geschäftsanschrift
- Unnaerstr. 44, 44145 Dortmund
Handelsregister · HRB 31045
Viertelwerk gGmbH · Amtsgericht Dortmund
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) unmittelbar die gemeinnützige Förderung der Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie die mildtätige Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO; b) die Förderung der Wohngemeinnützigkeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 27 AO; c) die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit damit der vorstehend unter Buchstabe a) und b) genannte Zweck gefördert wird. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht a) im Bereich der Berufsbildung insbesondere durch die Mitwirkung bei der Sanierung und Bewirtschaftung von gesellschaftseigenen und fremden Immobilien zum Zwecke der arbeitstherapeutischen Beschäftigung, Qualifizierung, berufs- und sozialpädagogischen Betreuung sowie sozialen Stabilisierung und Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen und ihren Familien, die aufgrund sozialer Schwierigkeiten, mangelnder Bildung, ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihres Alters oder anderer Benachteiligungen keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben; b) durch die verbilligte Überlassung von Wohnraum an im Sinne von § 53 AO hilfsbedürftigen Personen unter Einhaltung der zulässigen Höchstsätze und Vorgaben des § 52 Abs. 2 Nr. 27 AO. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen. (5) Der Zweck der Gesellschaft wird auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken besteht in der Übernahme des Rechnungswesens, der Überlassung von Personal und/oder ggf. Sachmitteln durch den Kooperationspartner. Der Kooperationspartner erfüllt die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO. Die Firmierung des Kooperationspartners ergibt sich aus einem Schriftstück, dass der Finanzverwaltung nach jeder Änderung unter Beifügung des Freistellungsbescheides des Kooperationspartners zugeleitet wird. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch sonst keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Dortmund
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen ProkuristenDortmund
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen ProkuristenDortmund
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDortmund
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDortmund
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.