Handelsregister · VR 5362
Chronologischer Auszug
"Viel Good", Verein zur Förderung ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport e.V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Viel Good", Verein zur Förderung ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport e.V. b) Dinslaken | a) Zum Vorstand gehören: Vorsitzender und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam b) Nicht mehr Vorsitzender: Luft, Lothar, Voerde, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Peters, Norbert, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Stüve, Bodo Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Hörnschemeyer, Norbert Peter, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Hut-Jurisic, Dragica, Duisburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Luft, Wolfgang, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18.12.2009. Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Name und Sitz, Eintragung), § 3 (Zweck), § 4 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), § 14 (Bestimmung für die Auflösung des Vereins) und § 16 (Geltung der gesetzlichen Vorschriften) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Neukirchen-Vluyn (bisher Amtsgericht Kleve VR 1318) nach Dinslaken beschlossen. | a) 22.08.2014 Metz b) Satzung Blatt 14 - 19 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.