Handelsregister · GnR 60107

Registerinformationen

Viehvermarktung Wümme e.G. · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Viehvermarktung Wümme e.G.
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Scheeßel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 60107
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
22.12.2020
Abrufstand
30.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- Gemeinschaftliche Verwertung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh, - gemeinschaftlicher Bezug von Nutz- und Zuchtvieh, - Beratung bei der Erzeugung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh, - Durchführung von Zucht- und Nutzviehauktionen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Viets

Scheeßel GT Westerholz

Vorstand

Henning Poppe

Rotenburg-Waffensen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 19.02.1938 (Neufassung) zuletzt geändert am 07.09.2001
  • Die Generalversammlung vom 25.10.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 27 (Die Generalversammlung: Frist und Tagungsort) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.04.1910 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006.
  • Spalte 2 c) (Gegenstand des Unternehmens) von Amts wegen berichtigt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Generalversammlung vom 30.11.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der Rotenburger Kreiszeitung und der Rundschau veröffentlicht; der Jahresabschluss und die in diesem Zusammenhang zu veröffentlichenden Angaben und Unterlagen werden ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger unter der Firma der Genossenschaft bekannt gemacht.Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.Ist die Bekanntmachung in einem dieser Blätter unmöglich, so wird bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane durch die Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. In allen übrigen Fällen erfolgen die Veröffentlichungen bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane im elektronischen Bundesanzeiger.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.