Handelsregister · HRA 5230

Chronologischer Auszug

Viehhandlung Prinz GmbH & Co. KG · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Viehhandlung Prinz GmbH & Co. KG

b)
Rosendahl
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Prinz Verwaltungs-GmbH, Rosendahl (Amtsgericht
Coesfeld HRB 9374)
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Prinz, Hugo, Rosendahl, *XX.XX.XXXX, Einlage: 7.500,00
EUR.
Kommanditist:
Prinz, Markus, Rosendahl, *XX.XX.XXXX, Einlage: 7.500,00
EUR.
a)
18.11.2004
Haselhoff
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Elsen 9, 48720 Rosendahl
a)
19.04.2012
Hettling
3b)
Beginn Rötung Ende Rötung
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (85 IN 47/16)
vom 13.09.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
19.09.2016
Medding
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (85 IN 47/16)
vom 01.12.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
12.12.2016
Große Lordemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.