Handelsregister · HRB 111560

Registerinformationen

Videndum GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Videndum GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Garching b. München
Geschäftsanschrift
Parkring 29, 85748 Garching b. München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 111560
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
01.10.2025
Abrufstand
18.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Entwicklung, Vertrieb und Dienstleistung in den Bereichen der Kommunikationstechnik und von Film-, Foto- und Audioausrüstung sowie Zubehör und sonstigen Begleitmaterialien zur Fotografie weltweit sowie Erwerb und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Jürgen Sommer

Berglern

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Regine Hausl

Landsberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Jonathan Mark Bolton

Pinner, Middlesex

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Sabine Weishaupt

Solingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

Videndum GmbH

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.08.1994 zuletzt geändert am 06.07.1995
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2025 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.12.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 So.
  • Beschluss Bl. 18 SB; neue Satzung Bl. 19 SB;
  • Beschluss Bl. 24 SB; neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 25 SB;
  • Eintrag Nr. 22 von Amts wegen berichtigt

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4754) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
  • Die LCB Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Garching b.München (Amtsgericht München HRB 124569) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2024 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
  • Die Vivendum Media Distribution Germany GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 52043) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2025 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat am 20.11.2018 mit der LCB Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Garching, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 124569) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.11.2018 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.