Jeweils zwei Vorstandsmitglieder; darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Der Vorstand, kann für gewisse Geschäfte, besondere Vertreter bestellen und abberufen. Die Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters, wird mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, dass alle den Verein verpflichtenden Erklärungen, der Schriftform und der Unterschrift des gesetzlichen Vorstandes bedürfen (hierfür kann auch nur ein Vorstandsmitglied benannt werden und es kann ebenfalls der Betrag eingesetzt werden, über den der besondere Vertreter verfügen kann).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andy Römhild
Brotterode-Trusetal
Vorstand
Hans-Ulrich Langer
Breitungen/ Werra
Vorstand
Fabian Helbig
Brotterode-Trusetal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.08.1995 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 29.11.2010.
§ 3 Abs. 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) der Satzung wurde geändert und § 7 (Mitgliedsbeiträge) wurde neu in die Satzung aufgenommen, je durch Beschluss der Mitgliedervesammlung vom 20.03.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Name und Sitz des Vereins); 2 Abs.2 (Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgaben des Vereins); 10 Abs. 1 und 2 (Einberufung der Mitgliederversammlung); 13 Abs.1 (Der Vorstand); 14 Abs.2 (Zuständigkeit und Arbeit des Vorstandes) und 17 Abs.3 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. Der Sitz des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.