Handelsregister · HRB 225112
Chronologischer Auszug
Via Appia Muc GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Via Appia Muc GmbH b) München Geschäftsanschrift: Radeberger Weg 2, 85748 Garching b.München c) Betrieb von Gaststätten sowie Einzelhandel mit Gastronomiewaren, Lebensmitteln und Getränken. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kuyumcuoğlu, Volkan, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Kuyumcuoğlu, Çağlar, Garching b.München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2016. | a) 14.04.2016 Schoppa | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 48, 80802 München | a) 30.05.2016 Glashauser | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.09.2017 (Az. 1513 IN 2002/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.09.2017 Kiefer | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.10.2017 (Az. 1513 IN 2002/17) aufgehoben worden. | a) 23.10.2017 Kiefer | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.10.2017 (Az. 1513 IN 2827/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.11.2017 Sammer | ||||
| 6 | b) Berichtigung von Eintrag Nr. 4: Die durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.09.2017 (Az: 1513 IN 2002/17) angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.10.2017 (Az. 1513 IN 2002/17) afugehoben worden ; die durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.09.2017 (Az. 1513 IN 2002/17) getroffene Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 14.11.2017 (Az. 1513 IN 2002/17) aufgehoben worden. | a) 22.11.2017 Kiefer | ||||
| 7 | b) Der Schuldnerin ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.01.2018 in Verbindung mit dem klarstellenden Beschluss vom 18.01.2018 (Az. 1513 IN 2827/17) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 18.01.2018 Kiefer | ||||
| 8 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.04.2018 (Az. 1513 IN 2827/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 09.04.2018 Kiefer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.