Handelsregister · HRB 253793

Chronologischer Auszug

VHG - Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VHG - Verwertungsgesellschaft
für die Hersteller von Games mbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 165, 10117 Berlin

c)
Treuhänderische Wahrnehmung
von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für Inhaber eigener oder
erworbener verwandter Schutzrechte im Bereich der Computer- und Videospiele (Games) im
Umfang der von ihr aufgrund beschlossener Wahrnehmungsverträge von ihren Berechtigten und
Dritten durch uni- oder bilaterale
Verträge zur Verwertung übertragenen Rechte.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar
oder mittelbar zu fördern geeignet
sind. Bis zur Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 77 f. VGG wird
die Gesellschaft keine erlaubnispflichtige Wahrnehmung betreiben.
Die Gesellschaft ist eine Verwertungsgesellschaft (§ 2 VGG), d.h.
auf Grundlage des Gesetzes und
vertraglicher Vereinbarung berechtigt, für Rechnung mehrerer
Rechtsinhaber Urheberrechte oder
verwandte Schutzrechte zu deren
kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem
oder fremdem Namen.
Die Gesellschaft nimmt nur Rechte an oder Ansprüche betreffend
Games wahr, die den gesetzlichen
Vorgaben in Deutschland entsprechen (berechtigte Produktionen).
Als berechtigte Produktionen gelten in diesem Zusammenhang soweit zulässig nur solche Games,
die den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages entsprechen, insbesondere über ein in
Deutschland gesetzlich anerkanntes Alterskennzeichen verfügen.
Die Gesellschaft soll kulturell bedeutende Werke und Leistungen
fördern (§ 32 Abs. 1 VGG)
Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Hentsch, Christian-Henner,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
11.05.2023
a)
20.06.2023
Dr. Weiland

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.