die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Volker Hofmann
Bad Nauheim
Prokurist(in)
Sven Wilhelm Rischen
Friedberg (Hessen)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Aufsichtsrat kann einen der Geschäftsführer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen. Die Bestellung von stellvertretenden Geschäftsführern ist möglich. Der Aufsichtsrat kann einem Geschäftsführer, mehreren oder allen Geschäftsführern abweichend von Satz 2 Einzelvertretung einräumen.
Tag der ersten Eintragung: 13.06.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 224 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Blatt 202 Sonderband
Blatt 240 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer auch im übrigen ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Gesellschaftsvertrag Blatt 253 - 265 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 323 ff. Sonderband
Verschmelzungsvertrag Blatt 273 ff. Sonderband
Blatt 352 - 354 Sonderband
Fall 14
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 20
Fall 21
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1994 zuletzt geändert am 10.08.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 8 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) und 14 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der V.V.G. Verkehrsverbund Gießen GmbH, Gießen (AG Gießen, HRB 2819) und der VBV VogelsBerger Verkehrsgesellschaft mbH, Gießen (AG Gießen, HRB 5622) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2005 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der V.V.G. Verkehrsverbund Gießen GmbH, Gießen (AG Gießen, HRB 2819) und der VBV VogelsBerger Verkehrsgesellschaft mbH, Gießen (AG Gießen, HRB 5622) verschmolzen.
Unternehmensvertrag
Der mit der Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (OVVG), Friedberg(Hessen) (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 1552) am 21.02.1996 in der Fassung vom 13.12.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist aufgehoben und durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 11.10.2013, mit Wirkung zum 01.01.2014, ersetzt worden. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2013 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.