Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 3. Vorsitzenden vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und einen weiteren Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10000,-- Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 10000,-- Euro sind nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Jürgen Wagner
Waldbrunn
Vorstand
Uwe Bornmann
Waldbrunn
Vorstand
Tobias Springer
Waldbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1964 in Neufassung vom 16.03.2012
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1966
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.04.2015.
Satzung: Band 2 AG Mosbach Bl. 431ff
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