Handelsregister · VR 10174

Chronologischer Auszug

VfL Waldbreitbach e.V. · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VfL Waldbreitbach e.V.

b)
Waldbreitbach
a)
Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende; sie vertreten den Verein
jeweils alleine. Für Geldausgaben von über 5000,00 DEM
im Einzelfall ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Bernath, Wolfgang, Waldbreitbach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Koch, Gisbert, Stopperich, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.1969 zuletzt geändert am 23.01.2004
a)
24.04.2006
Schmidt

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.04.1970
Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Neuwied VR 174
getreten.
Freigegeben am 24.04.2006.
2a)
Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende; sie vertreten den Verein
jeweils alleine. Für Geldausgaben von über 2500,- € im
Einzelfall ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
einzuholen.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Koch, Gisbert, Stopperich, *XX.XX.XXXX
neu gewählt
2.Vorsitzende:
Schäfer, Sylvia, Waldbreitbach, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 Rechtsmittel, § (Mitgliederversammlung), § 9
(Vorstand- auch Vertretungsbeschränkung), § 11 (Abteilungen), § 13 (Protokollierung der
Beschlüsse) beschlossen.
a)
16.08.2006
Marciniak-Mielke

b)
SAä Bl 275 ff
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweckhier Abs 4 entgeltliche Tätigkeit) beschlossen.
a)
12.05.2009
Marciniak-Mielke

b)
SAä Bl 291 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.