Handelsregister · HRB 207300
Chronologischer Auszug
VfL Osnabrück GmbH & Co. KG aA · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) VfL Osnabrück GmbH & Co. KG aA b) Osnabrück Geschäftsanschrift: Scharnhorststraße 50, 49084 Osnabrück c) die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB), insbesondere durch Fortführung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Fußball des Verein für Leibensübungen von 1899 e.V. ,Osnabrück. Die Gesellschaft soll, soweit rechtlich möglich, Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen zur Durchführung internationaler oder nationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Zulassungen und Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom Ligaverband oder vom DFB lizenzierten Fußball- Kapitalgesellschaften ist augeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sidn, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere Dienstleistungen erbringen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft ist vorbehaltlich Abs. 3 Satz 2 berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen. | 1.250.000,00 EUR | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Persönlich haftender Gesellschafter: VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 207017) | a) Kommanditgesellschaft auf Aktien Satzung vom 31.01.2013. b) Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (wirtschaftlicher Geschäftsbereich Fußball) des Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück VR 1005 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.01.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2017 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 625.000 EUR zu erhöhen. | a) 06.05.2013 Trebbe | |
| 2 | b) Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Verein für Leibesübungen von 1899 mit Sitz in Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück VR 1005) am 16.05.2013 wirksam geworden. | a) 04.06.2013 Andres | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 16.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen. | a) 22.09.2016 Duram | ||||
| 4 | 1.525.000,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 31.01.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 275.000,00 EUR auf 1.525.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.03.2017 ist § 4 (Höhe und Aufteilung des Grundkapitals, Aktien) der Satzung geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 15.03.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag um 275.000,00 EUR auf 1.525.000,00 EUR aufgrund der Ermächtigung in der Satzung vom 31.01.2013 (Genehmigtes Kapital 625.000,00 EUR) beschlossen worden. Die in der Satzung vom 31.01.2013 enthaltene Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 625.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 350.000,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2017. | a) 31.05.2017 Duram | |||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 27.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Aufteilung des Grundkapitals, Aktien) beschlossen. b) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2022 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 762.500,00 EUR zu erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. | a) 15.03.2018 Brinkkötter | ||||
| 6 | 1.600.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 75.000,00 EUR auf 1.600.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.04.2018 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 26.03.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 13.04.2018 um 75.000,00 EUR auf 1.600.000,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 762.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 762.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 687.500,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2022. | a) 25.04.2018 Brinkkötter | |||
| 7 | 1.650.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 1.650.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.05.2018 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) geändert. b) Die Erhöung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 17.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 18.05.2018 um 50.000,00 EUR auf 1.650.000,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 762.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zum 762.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweise Ausschöpfung noch 637.500,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2022. | a) 25.05.2018 Brinkkötter | |||
| 8 | 1.725.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 75.000,00 EUR auf 1.725.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.01.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 23.01.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 29.01.2019 um 75.000,00 EUR auf 1.725.000,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 762.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 762.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 562.500,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2022. | a) 20.02.2019 Schmidt | |||
| 9 | 1.900.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 175.000,00 EUR auf 1.900.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.04.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 15.04.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.04.2019 um 175.000,00 EUR auf 1.900.000,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 762.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 762.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 387.500,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2022. | a) 02.05.2019 Schmidt | |||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 25.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) beschlossen. | a) 02.05.2019 Schmidt | ||||
| 11 | 2.287.500,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 387.500,00 EUR auf 2.287.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.05.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 14.05.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 15.05.2019 um 387.500,00 EUR auf 2.287.500,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.02.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 762.500,00 EUR) beschlossen worden. | a) 27.05.2019 Schmidt | |||
| 12 | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) beschlossen. | a) 17.06.2019 Schmidt | ||||
| 13 | b) Ergänzend nachgetragen zur lfd. Nr. 12 der Eintragungen: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis zum 31.12.2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 862.500,00 EUR zu erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. | a) 19.06.2019 Schmidt | ||||
| 14 | 2.512.500,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 225.000,00 EUR auf 2.512.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.07.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 25.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.07.2019 um 225.000,00 EUR auf 2.512.500,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 862.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 862.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 637.500,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2023. | a) 03.09.2019 Schmidt | |||
| 15 | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schmedes, Benjamin, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX | a) 24.10.2019 Schmidt | ||||
| 16 | 2.537.500,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Aktien) geändert. b) Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 11.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17.12.2019 um 25.000,00 EUR auf 2.537.500,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 862.500,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 06.06.2019 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 862.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 612.500,00 EUR. | a) 30.01.2020 Schmidt | |||
| 17 | Prokura erloschen: Schmedes, Benjamin, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2021 Schmidt | ||||
| 18 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hannes-Haferkamp-Platz 1, 49084 Osnabrück | a) 02.11.2021 Wahmhoff | ||||
| 19 | Einzelprokura: Shapourzadeh, Amir, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2023 Schmidt | ||||
| 20 | Prokura erloschen: Shapourzadeh, Amir, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 06.03.2024 Duram |
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