Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstand Turnen, der Vorstand Fussball, der Vorstand Leichtathletik, der Vorstand Finanzen und der Vorstand Tennis. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sven Katz
Nagold
Vorstand
Ralf Brenner
Nagold-Hochdorf
Vorstand
Beate Haizmann
Nagold
Vorstand
Sonja Borosch
Nagold
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.09.1952 mit Änderung; zuletzt geändert am 19.09.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 5 ( Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 12 (Vorstand) und § 20 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) und § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1952
Satzung: Sonderband Blatt 212-216
Satzung: Sonderband Blatt 230
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 240
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 246
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 249
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung laufende Nummer 3 wird von Amts wegen nachgeholt
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2023 mit Nachtrag vom 10.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.04.2023 der Verein "Tennisclub Hochdorf", Nagold (Amtsgericht Stuttgart VR 340268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.