Handelsregister · VR 6622

Registerinformationen

VfB (Verein für Bewegungsspiele) Zöblitz e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
VfB (Verein für Bewegungsspiele) Zöblitz e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Marienberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 6622
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Letzte Eintragung
30.05.2024
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mirko Bilz

Marienberg

Vorstand

Ricky Eckert

Marienberg

Vorstand

Steffen Walther

Marienberg

Vorstand

Heiko Willy Kaden

Marienberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 01.08.1990 zuletzt geändert am 23.02.2008
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung der §§ 2 ( Ziele des Vereins ), 7 ( Mitgliederversammlung ), 8 ( Der Vorstand ) und 13 ( Auflösung des Vereins ) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2017 hat die Änderung des § 1 (Name und Sitz des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2024 sowie die Vorstandssitzung vom 22.04.2024 haben die Änderung der Satzung beschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf die beim Gericht eingereichten Dokumente.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.02.1991 beim Amtsgericht Marienberg unter VR 122. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Marienberg VR 622). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes des Vereins geändert. Der Sitz lautet nunmehr Marienberg. Von Amts wegen eingetragen.
  • Der Name des Vereins ist geändert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.