Beteiligung der GmbH an der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 3814 eingetragenen Kommanditgesellschaft Heinrich Weber, Straßen- und Tiefbau mit dem Sitz in Siegen als deren persönlich haftende geschäftsführende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin. Die GmbH kann sich mit oder ohne Kapitaleinlage an dieser KG beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Eckhard Vetter
Siegen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Björn Ringsdorf
Reichshof
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft Heinrich Weber, Straßen- und Tiefbau, sowie deren Gesellschaftern betr. die Gestaltung der Rechtsverhältnisse der KG auch dann uneingeschränkt zu vertreten, wenn er zugleich Vertreter der KG oder deren betroffener Gesellschafter ist.
Gesellschaftsvertrag Bl. 7-18 Sdbd.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl. 34 ff. Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1985
Die Gesellschafterversammlung hat am 6. Mai 2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafter kann einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.