Handelsregister · VR 10562

Chronologischer Auszug

Veteranen- und Soldatenkameradschaft Obernzenn und Umgebung e . V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Veteranen- und Soldatenkameradschaft Obernzenn und
Umgebung e . V.

b)
Obernzenn
a)
Der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende vertritt
zusammen mit einem weiteren Mitglied den Verein
gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit
einem Betrag über 300,00 DM sind für den Verein nur
verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.

b)
Kassenwart:
Tratz, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Berger, Bernd, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Lederer, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Körber, Wolfgang, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 21.01.2001 zuletzt geändert am 11.01.2003

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden,
Kassenwart und dem Schriftführer.
a)
28.12.2005
Reis

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.03.2001.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 29 ff SB;
2b)
Ausgeschieden:
Kassenwart:
Tratz, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Kassenwart:
Homeier, Michael, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2009
Ilgenfritz
3b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Berger, Bernd, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Lederer, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Thurn, Mario, Obernzenn, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2019
Strauß
4a)
Der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende vertritt
zusammen mit einem weiteren Mitglied den Verein
gerichtlich und außergerichtlich.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 EUR sind
für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand
zugestimmt hat.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 8
(Zuständigkeit des Vorstands), 11 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Beschlussfassung
der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
20.08.2020
Strauß

b)
Protokoll Bl. 41 - 46 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 56 - 63 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.