Handelsregister · VR 10562
Chronologischer Auszug
Veteranen- und Soldatenkameradschaft Obernzenn und Umgebung e . V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Veteranen- und Soldatenkameradschaft Obernzenn und Umgebung e . V. b) Obernzenn | a) Der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. b) Kassenwart: Tratz, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Berger, Bernd, Obernzenn, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Lederer, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Körber, Wolfgang, Obernzenn, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 21.01.2001 zuletzt geändert am 11.01.2003 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart und dem Schriftführer. | a) 28.12.2005 Reis b) Tag der ersten Eintragung: 15.03.2001. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 29 ff SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Kassenwart: Tratz, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Kassenwart: Homeier, Michael, Obernzenn, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2009 Ilgenfritz | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Berger, Bernd, Obernzenn, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Lederer, Klaus, Obernzenn, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Thurn, Mario, Obernzenn, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2019 Strauß | ||
| 4 | a) Der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 8 (Zuständigkeit des Vorstands), 11 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 20.08.2020 Strauß b) Protokoll Bl. 41 - 46 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 56 - 63 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.