Die Vermögensverwaltung aller Art, insbesondere auch das Halten von Mehrheits- und Alleinbeteiligungen an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß §181 Alt. 2 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Irene Vesting
Göttingen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 285
Hannelore Göpel
Göttingen
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
005
Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 200.000,00 € um bis zu 100.000,00 € im Zeitraum bis zum 31.12.2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Inhaberaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.