Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen in der Gründungs- und Expansionsphase durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Fremdkapital, die als innovative und wachstumsorientierte Unternehmen gelten. Weiterhin ist Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung an Patentverwertungen jeder Art durch Gründung gemeinsamer Gesellschaften mit Patentinhabern mit dem Ziel, die Patente zu entwickeln und zu vermarkten. Die Übernahme einer Eigengeschäftstätigkeit neben der Übernahme von Beteiligungen jeder Art ist nicht zulässig. Die Verwaltung fremden Vermögens, sowie Bankgeschäfte und Tätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO werden nicht durchgeführt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Bei Bestellung mehrerer Vorstandsmitglieder können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrats ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Satzung Blatt 201 - 210 Sonderband.
Tag der ersten Eintragung: 09.12.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2000.
Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 6 von amtswegen gelöscht
Satzung
Satzung vom 28. September 1999, mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Hauptversammlung 27. Juni 2000.
Die Hauptversammlung hat am 23. August 2001 beschlossen, die Satzung in § 4 (Grundkapital) um einen Abs. 3 (genehmigtes Kapital) zu erweitern.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. Juni 2000 um bis zu 300.000,00 EUR bedingt erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22.08.2006 einmalig oder mehrmalig um insgesamt 1.500.000,-- EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Essen, 165 IN 157/02). Gemäß § 263 Satz 3 AktG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.