Handelsregister · VR 702358

Chronologischer Auszug

Vespaclub Lörrach e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vespaclub Lörrach e.V.

b)
Lörrach
a)
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Erwerb oder Verkauf, zur Bealstung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften,
die den Verein im Einezlfall mit mehr als 3.000,00 EUR
oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00
EUR belasten, ist die Vertretungsmacht des Vorstandes
mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, als dazu
die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Del Sorbo, Pasquale, Lörrach, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Kühne, Robert, Lörrach, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Cammarata, Daniele, Lörrach, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Möhring, Kathrin, Lörrach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 04.08.2018.
a)
17.08.2018
Hürttlen

b)
Satzung:
AS 31 ff
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften,
die den Verein im Einzelfall mit mehr als 3.000,00 EUR
oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00
EUR belasten, ist die Vertretungsmacht des Vorstandes
mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, als dazu
die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.
a)
24.09.2018
Fischer
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Aufgrund Satzungsänderung von Amts wegen gelöscht:
Schriftführerin:
Möhring, Kathrin, Lörrach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.10.2018
Fischer

b)
Satzung:
AS 91 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.