Handelsregister · HRB 220295
Chronologischer Auszug
Verwaltungsgesellschaft brainpool finanzdienstleistungen mbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verwaltungsgesellschaft brainpool finanzdienstleistungen mbH b) Pöcking, Landkreis Starnberg Geschäftsanschrift: Feldafinger Straße 5, 82343 Pöcking c) Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen; Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der brainpool finanzdienstleistungen GmbH & Co.KG, Hamburg, die die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Assecuranz, Beratung und Vermittlung von Versicherungen sowie Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute zum Gegenstand hat. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsführung anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen sowie sich in der Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin an ihnen zu beteiligen. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Soweit die Gesellschaft Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt, erbringt sie ausschließlich Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz genannten Unternehmen, das heisst für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften beziehungsweise ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute beziehungsweise Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 Kreditwesengesetz tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit die Vornahme von Geschäften, die nach dem Kreditwesengesetz und dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtig sind. | 25.050,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Freiherr von Nordeck zu Nordeck, Guntram Johann Georg, Pöcking, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2003, zuletzt geändert am 24.10.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 88082) der Satzung beschlossen. | a) 20.08.2015 Dr. Kühn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.