Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die/der erste Vorsitzende/r. Diese/r ist alleinvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Isabella Rita Karin Wilczek
Emmendingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.2010 mit Nachtrag vom 17.09.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.09.2010
Satzung AS. 1 ff.
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