Handelsregister · VR 701588
Chronologischer Auszug
Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber, VdVA - Unterstützungskasse e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber, VdVA - Unterstützungskasse e.V. b) Sitz verlegt; nun: Karlsruhe | a) Der Vorsitzenden vertritt den Verein einzeln. Er ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sofern ein weiteres Vorstandsmitglied bestellt ist, vertritt dieses den Verein gemeinsam mit dem Vorsitzenden. b) Vorsitzende: IVB - Institut für Vorsorgeberatung, Risiko- und Finanzierungsanalyse GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 105481) | a) Verein Satzung vom 21.01.1991 mit mehrfachen Änderungen. Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Sitz ist von Frechen (Amtsgericht Köln VR 100770) nach Karlsruhe verlegt. | a) 21.11.2016 Essert b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 11-16 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Beirat), § 10 (Einkünfte) , § 11 (Vermögen) und § 14 (Freiwilligkeit der Leistung) beschlossen. | a) 15.02.2019 Heckmann b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 41-49 | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, Beschlussfähigkeit) und 9 (Beirat) beschlossen. | a) 01.06.2021 Fries b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 76-84 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.