Handelsregister · VR 380 SE

Chronologischer Auszug

Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Segeberg zusammengeschlossenen Innungen e. V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Segeberg zusammengeschlossenen Innungen e. V.

b)
Bad Segeberg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Glage, Günter, Wahlstedt, Malermeister

Vorstandsmitglied:

2.
Jürgens, Klaus-Uwe, Neumünster

Vorstandsmitglied:

3.
Münster, Helmut, Norderstedt
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 26.06.1968
mit Änderungen vom 03.02.1977 und 17.05.2000
a)
10.08.2007
Signus
b)
Bereits beim
Amtsgericht Bad
Segeberg am
13.03.1973 von
VR 228 nach VR
380 umgeschrieben.

Tag der ersten Eintragung:
27.11.1968

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Jürgens, Klaus-Uwe

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Münster, Helmut

Vorstandsmitglied:
4.
Harm, Klaus, *XX.XX.XXXX, Wahlstedt

Vorstandsmitglied:
5.
Miachalowski, Jochen, *XX.XX.XXXX, Wahlstedt

Änderung zu Nr. 1:
Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt
Vorstandsmitglied:
Glage, Günter, *XX.XX.XXXX, Wahlstedt
a)
02.08.2010
Wentzel
3b)
Änderung zu Nr. 5:
Nachnamen aufgrund offensichtlichen Schreibfehlers von
Amts wegen berichtigt
Vorstandsmitglied:
Michalowski, Jochen, *XX.XX.XXXX, Wahlstedt
a)
10.08.2010
Wentzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.