Handelsregister · VR 2292 KI

Chronologischer Auszug

Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Kiel zusammengeschlossenen Innungen e.V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Kiel zusammengeschlossenen Innungen e.V.

b)
Kiel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorsitzender:

1.
Heise, Hans-Heinrich, *XX.XX.XXXX, Altenholz, Dachdeckermeister

Vorstandsmitglied:

2.
Schmiedel, Dieter, *XX.XX.XXXX, Kiel, Friseurmeister

Vorstandsmitglied:

3.
Schoen, Karl-Friedrich, *XX.XX.XXXX, Kiel, Kraftfahrzeugmechanikermeister
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.12.1969
mit Änderung vom 29.11.2000
a)
19.06.2007
Signus
b)
Bereits beim
Amtsgericht Kiel
am 16.11.1972
von 21 VR 1444
nach VR 2292
umgeschrieben.

Tag der ersten Eintragung:
30.01.1970

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Schoen, Karl-Friedrich

Vorstandsmitglied:
4.
Klotz, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Raisdorf
a)
10.01.2008
Lämmerhirt
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Heise, Hans-Heinrich

Änderung zu Nr. 4:
Vorstandsmitglied:
Klotz, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Schwentinental

Vorsitzender:
5.
Overath, Albert, *XX.XX.XXXX, Kiel
a)
16.12.2010
Beyer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.